Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 251

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Wenn man 200 000 S im Jahr dazuverdienen kann, so bedeutet das für eine Handelsangestellte einen Full-Time-Job (Bundesrätin Haunschmid: "Bis", "bis"!), also ihre volle Arbeitsleistung, und für jene, die gut verdient, ist diese Einkommensgrenze auf Grund der Zeitreduzierung wieder nicht relevant.

Diese Ansätze greifen nicht! Wir brauchen einen  (Bundesrat Dr. Böhm: Und wie war es bisher?) – Herr Kollege, Sie verwechseln hier Äpfel mit Birnen. (Bundesrat Dr. Böhm: Nein, überhaupt nicht!) – Wir waren mit dem, wie es bisher war, auch nicht zufrieden. (Bundesrat Dr. Böhm: Haben Sie es verbessert?) – Es gibt Verbesserungsvorschläge, aber Sie vergessen immer, dass wir in einer Koalition waren, in der es gerade in diesen Dingen ganz gravierende Auffassungsunterschiede gegeben hat. Aber damit genug.

Ich werde Ihnen jetzt das sagen, wovon ich glaube, dass es Eltern brauchen. Sie brauchen für diese Betreuungsphase einen Einkommensersatz, der eine gewisse Existenzsicherung ermöglicht. Sie brauchen die Fortsetzung des Dienstverhältnisses – wir waren uns einig: Männer müssen und Frauen wollen auch. Das können sie aber nur, wenn sie einen entsprechenden Kündigungsschutz haben, nämlich mehr als vier Wochen Kündigungsschutz, und Rechtsansprüche auf diese Dinge. Sie brauchen qualifizierte Wiedereinstiegshilfen, um die veränderten Bedingungen in der Berufswelt dann überhaupt bewältigen zu können. Sie brauchen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, das heißt flexible Arbeitszeiten, einen Rechtsanspruch auf flexible Arbeitszeiten. Und sie brauchen Kinderbetreuungseinrichtungen – Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Eltern auch das Gefühl geben, dass ihre Kinder gut betreut und nicht nur aufgehoben sind. Wegfall der Kindergartenmilliarde – diese Chance ist weg!

Wir brauchen eben einen Rechtsanspruch auf diese Dinge. All die Notwendigkeiten, die wir, auf Detailfragen eingehend, durchaus auch noch ergänzen könnten, die divergierenden Regelungen, die jetzt zwischen dem Kinderbetreuungsgeld und dem Arbeitsrecht vorhanden sind, werden von Ihnen nicht beachtet. Ich behaupte, das Kinderbetreuungsgeld ist ein plakatives Freikaufen von der Verpflichtung, diese Detailfragen befriedigend zu regeln.

Meine Damen und Herren! Die von mir jetzt geschilderten Notwendigkeiten für Eltern sind mit dem Kinderbetreuungsgeld nicht erfüllt, und deshalb werden wir diesem auch nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.19

Präsident Alfred Schöls: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Margarete Aburumieh. Ich erteile es ihr.

10.20

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Familie ist für uns ÖVP-Frauen nicht plakativ. Für die Familie da zu sein, ist sicherlich kein Freikaufen. Familie ist unbestritten das zentrale Element unserer Gesellschaft. Familie ist das wichtigste Gut, und zweifelsohne – das ist auch gestern genannt worden – kann Generationensolidarität nirgendwo besser gelebt werden als in unseren Familien.

Das sind nur drei der Gründe, warum die Familie ein zentrales Thema der Politik der ÖVP ist, ein zentraler Baustein unserer Arbeit.

Es ist mir klar: Glück in der Familie ist keine Frage des Geldes beziehungsweise nicht allein eine Frage des Geldes, aber es ist immer gut, den finanziellen Polster für Rahmenbedingungen, für finanzielle Grundsicherung, finanzielle Mittel, um sich die Kinderbetreuung überhaupt leisten zu können, zu haben.

Ich freue mich, dass jede Mutter respektive jeder Vater ab 1. Jänner 2002 diese 6 000 S Kindergeld monatlich beziehen wird. (Bundesrätin Kainz: Nicht jeder! Wenn man zwei Kinder hat, gilt das nicht!) Ich freue mich, dass wir eine 20 Jahre lang von uns getragene Forderung "Karenzgeld für alle" im ersten Regierungsjahr einer von einem ÖVP-Bundeskanzler geführten Regierung durchsetzen konnten. (Beifall bei der ÖVP.)


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