Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 254

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Ich habe mich sehr ausführlich mit Ihrer Argumentation beschäftigt, und ich habe mich immer gefragt, ob vielleicht etwas dahinter steckt, ob es vielleicht eine ehrliche Argumentation, eine ehrliche Position ist, aber ich habe nichts gefunden. Sie können daher natürlich auch heute den Verdacht nicht ausräumen, dass Sie nur deshalb eine Kontraposition einnehmen, weil Sie selbst in der Zeit Ihrer Regierung nicht den Mut gehabt haben, eine solche Maßnahme umzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Kainz: Wir haben uns gegen die Weltanschauung nicht durchsetzen können!)

Oder waren Ihnen die Familien nicht so viel wert? – Auch diese Überlegung ist erlaubt. (Bundesrätin Kainz: Wenn ich so empfindlich wäre wie Sie, würde ich sagen, das ist eine bösartige Unterstellung! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wesentlich ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Betreuungsleistung der Eltern erstmalig zumindest teilweise anerkannt und bewertet wird. Es ist völlig richtig, dass es nur teilweise geschieht, denn das, was Familien, was Eltern für Kinder leisten, kann nie und nimmer mit Geldbeträgen aufgewertet und bewertet werden, das ist richtig, aber zumindest eine teilweise Anerkennung ist möglich. Das ist schon ein Zeichen der richtigen Familienpolitik. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Frau Kollegin Kainz behauptet, es sei überhaupt keine Wahlfreiheit gegeben, dann muss ich fragen, ob Sie überhaupt verstehen, was man unter Freiheit und Wahlfreiheit versteht. (Bundesrätin Schicker: Sie werden es uns aber jetzt erklären, Frau Kollegin! Wir verstehen es nicht! Sie werden es uns jetzt erklären!)

Freiheit heißt nicht nur Redefreiheit, Freiheit heißt, dass man im Rahmen eines bestimmten Verantwortungsbereiches die Möglichkeit hat (Bundesrätin Kainz: Den hat ein unselbständig Erwerbstätiger!), mehrere Alternativen, sofern diese vorhanden sind, wahrzunehmen. (Bundesrat Konecny: Sofern Sie vorhanden sind!) – Diese sind vorhanden! Sie sind vorhanden, denn Sie können heute als Bezieherin des Kindergeldes durchaus die Möglichkeit wahrnehmen, den Beruf weiter auszuüben und ein Kind in eine Betreuung zu geben, zum Beispiel in einen Kindergarten, in eine Kinderkrippe, aber es gibt auch viele andere: Es gibt Tagesmütter, es gibt aber auch die Omi, es gibt eine Tante. (Bundesrätin Schicker: Es gibt Omis, die arbeiten!) Es gibt verschiedene Möglichkeiten, und das verstehen wir unter Wahlfreiheit! Es ist nicht eine Maßnahme für alle Frauen über den Kamm geschoren das Beste, sondern die Frauen sollen sich selbst ihr Lebensziel und ihren Lebensweg aussuchen dürfen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zur Zuverdienstmöglichkeit: Ich verstehe nicht, dass Sie die Unverfrorenheit haben, zu sagen (Bundesrat Konecny: Bitte, Frau Kollegin! – Bundesrätin Schicker: Ich frage mich, wer da unverfroren ist in diesem Hause!), das gibt es gar nicht, oder das ist nicht besser geworden. – Natürlich ist es besser geworden! Ich gebe Ihnen schon Recht: Wir könnten die Zuverdienstmöglichkeiten noch mehr erhöhen, aber im Gegensatz zu Ihren Maßnahmen ist das schon eine bedeutende Verbesserung für Frauen, zusätzlich zu ihrer Betreuungstätigkeit auch noch eine Teilzeit- oder eine Ganzzeitarbeit anzunehmen. (Bundesrätin Kainz: Dann brauche ich einen Rechtsanspruch auf diese Teilzeit! Dann gebe ich Ihnen Recht!)

Weiters möchte ich noch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinweisen, und ich werde Ihnen am Beispiel Kärnten erläutern, dass das durchaus möglich ist. (Bundesrätin Schicker: Das haben wir auch gestern schon gehört!)  – Ich weiß, das hören Sie nicht gerne (Bundesrat Konecny: Oja! Wenn Sie sich in einen Wirbel hineinreden, hören wir das sehr gerne!), aber Kärnten ist eben in vielen Bereichen ein Vorreiter, und das tut Ihnen eben weh und ist ein Stachel in Ihrem sozialdemokratischen Fleisch. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Personenkreis der Bezugsberechtigten wird erweitert. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesbezüglich verstehe ich auch die Argumentation der Frau Kollegin Kainz überhaupt nicht, wenn sie offenbar etwas dagegen hat, dass einmal eine Bergbäuerin ein Kindergeld bekommt (Bundesrätin Schicker: Von den Bergbäuerinnen reden wir eh nicht!), dass eine Studentin ein Kindergeld bekommt, dass eine geringfügig beschäftigte Frau ein Kindergeld


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