Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 262

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Außerdem weise ich darauf hin, dass diese Bundesregierung auch für die älteren Kinder vorgesorgt hat. Ab 2003 wird es eine Erhöhung der Familienbeihilfe um 100 S geben, und auch für die behinderten Kinder wird es bei den Zuschlägen nochmals eine Verbesserung geben.

Wenn Sie den gesamten Bezugszeitraum einbeziehen, so werden Sie erkennen, dass niemand weniger als heute bekommen wird. Und das, so glaube ich, ist auch ein schöner Beweis dafür, dass mit jenen 10 Milliarden Schilling, die in Zukunft den Familien mehr zufließen werden, tatsächlich alle Frauen, die nach dem 1. Jänner 2002 ein Kind gebären, in den Genuss des Kinderbetreuungsgeldes kommen werden, und jene, die heute einen Anspruch auf Karenzgeld haben, die Möglichkeit bekommen werden, die besseren Regelungen des Kinderbetreuungsgeldes zu nutzen.

Ich glaube daher, dass der Bundesregierung mit diesem Gesetz ein guter Wurf im Interesse der österreichischen Familien gelungen ist, dass sich sehr viele Ihrer heutigen Unkenrufe durch die Praxis in Zukunft als obsolet erweisen werden und die Österreicherinnen und Österreicher spätestens am Ende des Jahres 2002 wissen werden, wer auf der Seite der Familie steht und wer nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.06

Präsident Alfred Schöls: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Anna Höllerer zu Wort gemeldet.

Ich weise darauf hin, dass eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten darf und sie sich überdies auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und die Darstellung des berichtigten Sachverhaltes zu beschränken hat. – Bitte, Frau Bundesrätin.

11.06

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Bundesrätinnen und -räte! Ich möchte eine Aussage der Frau Bundesrätin Schicker tatsächlich berichtigen. Sie hat behauptet, Betriebshilfe sei mit dem Kinderbetreuungsgeld gleichzusetzen und ebenfalls eine diesbezügliche Leistung.

Ich möchte nur sagen: Betriebshilfe ist etwas völlig anderes! Eine Betriebshilfeleistung wird nach dem Betriebshilfegesetz erbracht, sie ist eine reine Versicherungsleistung und tritt bei Bäuerinnen immer dann in Kraft, wenn die Bäuerin nicht in der Lage ist, aus gesundheitlichen Gründen oder als Wöchnerin, ihre Arbeit im Betrieb voll zu leisten. (Bundesrätin Schicker: Aber gleichzeitig!) Sie ist eine reine Sachleistung, mit der man eine geeignete Fachkraft engagieren kann, und keine Geldleistung.

Betriebshilfe hat jedoch überhaupt nichts mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld zu tun, sondern gebührt jeder Frau, jeder Bäuerin (Bundesrätin Schicker: Das weiß ich!), die aus gesundheitlichen Gründen, aus Gründen der Kindschaft, diese Tätigkeit nicht ausüben kann, und zwar acht Wochen vor der Geburt, am Tag der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Diese Leistung hat mit dem Kinderbetreuungsgeld in keinster Weise etwas zu tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bundesrat Ing. Franz Gruber: Die zahlen dafür ein!)

11.08

Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Germana Fösleitner. Ich erteile es ihr.

11.08

Bundesrätin Germana Fösleitner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes hat die Bundesregierung einen Meilenstein in der Familienpolitik unseres Landes gesetzt. Mit dieser Maßnahme wurde auch einer langjährigen Forderung der ÖVP, nämlich das "Karenzgeld für alle", Rechnung getragen und diese umgesetzt. (Bundesrat Gasteiger: Ja was jetzt? ÖVP oder FPÖ? – Ruf bei der SPÖ: Wer ist der Vater des Kindes?)


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