Die Ausführungen meiner Vorrednerinnen haben mich dazu veranlasst, die positiven Auswirkungen dieses Kinderbetreuungsgeldgesetzes noch einmal zu erwähnen, weil ich der Meinung bin, dass man sie gar nicht oft genug erwähnen kann.
Mit 1. Jänner 2002 werden alle Eltern, also alle Mütter und Väter, unter bestimmten Voraussetzungen, auf ein monatliches Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von etwa 6 000 S, das heißt 200 S pro Tag – je nach dem, wie viele Tage ein Monat hat, sind das in etwa 6 000 S – Anspruch haben, und zwar unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Erstmals, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen Hausfrauen, natürlich auch Hausmänner, Studentinnen, Studenten (Bundesrat Würschl: Und die Frau Flick, Milliardärsgattin aus Kärnten!), Bäuerinnen, Bauern sowie selbständig Erwerbstätige in den Genuss dieser finanziellen Leistung.
Die Kinderbetreuung ist nun bei allen gleich viel wert. Mit dem jetzt geschaffenen Kinderbetreuungsgeld anerkennt der Staat den Wert der Kinderbetreuung als Leistung für die gesamte Gesellschaft. Österreich wird damit zu einem der kinder- und familienfreundlichsten Länder der Welt.
Das Kinderbetreuungsgeld kann insgesamt drei Jahre in Anspruch genommen werden, wobei ein Partner maximal 30 Monate, der andere mindestens sechs Monate Anspruch anmelden kann.
Das neue Kinderbetreuungsgeld stärkt auch die Berufschancen und die Wahlfreiheit. Frau Kollegin Kainz hat heute hier bezweifelt, dass auch den Frauen dieses Kinderbetreuungsgeld einen Nutzen bringt. Dieses Kinderbetreuungsgeld ist eine ganz große finanzielle Unterstützung für die Familien und dadurch auch für die Frauen, die Mütter von großem Nutzen. Wer neben dem Bezug des Kindergeldes arbeiten will, kann jetzt bis zu einer Grenze von 200 000 S brutto im Jahr dazuverdienen – statt bisher 48 912 S. Dies sichert den Eltern ein hohes Maß an Wahlfreiheit in der Lebensgestaltung und bringt eine neue Qualität der Eigenverantwortung für die Betreuung der Kinder. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird damit wieder um einen wesentlichen Schritt verbessert.
Besonders freue ich mich aber darüber, dass im Pensionsbereich maßgebliche Verbesserungen angestrebt wurden. Die ersten 18 Monate nach der Geburt des Kindes werden als echte Beitragszeiten für den Pensionsanspruch angerechnet, weitere 30 Monate gelten als pensionserhöhende Ersatzzeiten. (Bundesrat Ing. Franz Gruber: Bravo!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Kinderbetreuungsgeld verbessert aber vor allem die Situation der AlleineinzieherInnen. Sie erhalten jetzt 30 Monate Kinderbetreuungsgeld statt bisher nur 18 Monate Karenzgeld. (Bundesrätin Kainz: Und haben keinen Kündigungsschutz!)
Auch für jene Kinder, die ab 1. Juli 2000 geboren wurden, und für die Anspruch auf Teilzeitbeihilfe oder Karenzgeld besteht, wurde eine, wie ich meine, akzeptable Übergangslösung gefunden. Sie werden ab 1. Jänner 2002 in die Neuregelung übergeführt, sowohl in puncto Höhe als auch in puncto Dauer des Kinderbetreuungsgeldes.
Mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld werden die finanziellen Rahmenbedingungen für Tausende Familien in unserem Land wesentlich verbessert. Brachte das bisherige Karenzgeld 135 432 S für beide Partner, so wird das neue Kinderbetreuungsgeld den Müttern und Vätern 216 000 S, und somit ein Plus von 80 000 S bringen. Auf die flankierenden Maßnahmen ist eine meiner Vorrednerinnen, Frau Kollegin Wintermann, schon eingegangen, ich werde mich daher mit diesem Thema nicht mehr beschäftigen.
Ab 2003 wird auch die Familienbeihilfe um 1 200 S jährlich erhöht, die nach Alter und Zahl der Kinder gestaffelte Kinderbeihilfe beträgt dann monatlich zwischen 2 150 S und 3 150 S.
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