Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 271

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stehen –, dass er sich bereits von selbst umverteilt, und zwar in zwei Richtungen – ich glaube, wenigstens das ist im Sinne der sozialdemokratischen Idee –: von jenen, die keine Kinder haben, zu jenen, die Kinder haben, und von den Reicheren zu den Ärmeren. Ich hoffe, dass Sie dieser Grundidee des Familienlastenausgleichsfonds doch auch zustimmen können. (Bundesrat Manfred Gruber: Sie machen es genau umgekehrt! Prinzhorn bekommt jetzt auch das Geld!)

Ich glaube, dass die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes auch für unsere Wirtschaft sehr gut ist. Erfahrungsgemäß wird diese Geldleistung, in deren Genuss vorwiegend junge Familien kommen, wieder unmittelbar die regionale oder lokale Kaufkraft erhöhen.

Natürlich gibt es so wie bei anderen Maßnahmen auch beim Kinderbetreuungsgeld Stichtage, an denen die Regelungen des Kindergeldes in Kraft treten. Das Kinderbetreuungsgeld des Bundes bis zu drei Jahre wird für Kinder gewährt, die ab dem 1. Jänner 2002 geboren werden. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2000 und 31. Dezember 2001 geboren wurden und für die ein Anspruch auf Karenzgeld besteht, wird ebenfalls das Kinderbetreuungsgeld gewährt.

In Fällen, in denen es auf Grund der alten Karenzregelung zu Nachteilen gegenüber dem neuen Kindergeld kommt, sollen Übergangslösungen gefunden werden. Und jetzt, meine Damen und Herren von der SPÖ, sind Sie gefordert, sind auch die Länder gefordert. Ich ersuche Sie, unsere Forderungen in den Ländern wirklich zu unterstützen. Wir schlagen vor, jenen Müttern und Vätern, deren Kinder zwischen 1. Juli 2000 und 31. Dezember 2001 geboren wurden, als Übergangslösung ab 1. Jänner 2002 ein Landeskindergeld zu gewähren. Bei Frühgeburten schlagen wir vor, pro Tag, an dem das Kind vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist, soll ein Einmalzuschuss in Höhe von 300 S gewährt werden. Für Zwillingsgeburten soll es für die Dauer mindestens eines Jahres je Monat 2 000 S zusätzlich vom Land geben, bei Drillingsgeburten soll sich diese Summe auf 3 000 S erhöhen.

Das Pflegegeld betreffend – wir haben leider auch sehr viele Behindertenbabys – schlagen wir Änderungen im Jugendwohlfahrtsgesetz vor, die erstens den Bezug von Pflegegeld auch vor dem dritten Lebensjahr verpflichtend regeln und zweitens vorsehen, dass auch behinderte Kinder vor dem dritten Lebensjahr eine außerfamiliäre Betreuungseinrichtung besuchen können. Und wir schlagen auch für die Frühförderung von behinderten Kindern vor, ein Konzept für den Ausbau einer flächendeckenden Versorgung mit interdisziplinären Frühförderungen zu erstellen.

Bezüglich Betriebskindergärten und Saisonkindergärten – das ist auch für die Wirtschaft und gerade für den Tourismusbereich besonders wichtig – sollen gemeinsam mit dem Familienressort attraktive Anreize zur Errichtung von Betriebskindergärten, Saisonkindergärten geschaffen werden.

Wir reden auch von "Flying Nannys". Ein Konzeptfördermodell für "Flying Nannys" soll vom Familienressort ausgearbeitet werden. Wir schlagen auch einen Familienzuschuss anlässlich des Schuleintritts und auch beim Schulwechsel von der Grundstufe in die Sekundärstufe vor.

Meine Damen und Herren, gerade von der SPÖ! Ich möchte Ihnen vorschlagen, dem Beispiel Oberösterreichs zu folgen und auch in "Ihren" Ländern dafür zu sorgen, dass solche Dinge umgesetzt werden. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Würschl. – Bitte.

11.51

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, dass mein Fraktionsvorsitzender und meine Fraktionskollegen es mir nachsehen, auf so viel Unsinn meiner Vorrednerin nicht einzugehen, weil ich einige eigene Ideen hier einbringen will. (Beifall bei der SPÖ.)


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