Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 295

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Krankenkassen dar. Die Krankenkassen müssen zusätzliche Mittel für die Spitalsfinanzierung aufbringen. Die Zahlungen der Pensionsversicherung an die Krankenkassen wurden verringert. Die Verlängerung der Zahlungsfrist für die Sozialversicherungsbeiträge auf drei Tage bringt einen gewaltigen Zinsverlust für die Krankenkassen. Und bei den Zivildienern wurde die Beitragsgrundlage gesenkt.

Es wurden also diese Einnahmen eingeschränkt, und darüber hinaus beschließen Sie unsoziale Maßnahmen, die die Versicherten belasten, wie die Erhöhung der Rezeptgebühr – es ist schon darauf hingewiesen worden, ganz kurz noch einmal –, die Einführung der Ambulanzgebühr, die Streichung der kostenlosen Mitversicherung für kinderlose Ehegattinnen und die Erhöhung des Taggeldes bei Spitals- und Kuraufenthalten.

Meine Damen und Herren! Was steckt hinter diesen unsozialen Maßnahmen? – Es ist aus unserer Sicht – und der Herr Minister hat auch gesagt, dass daran gearbeitet wird – ein langsamer Weg zu einer Systemänderung. Ihr politisches Ziel ist eine minimale Grundabsicherung, und das noch verbunden mit Selbstbehalten. Höhere Leistungen sollen eher durch private Versicherungen abgedeckt werden. Das ist ein ganz großer Markt für die Versicherungswirtschaft, die ich zu Ihrer Klientel zähle, und deshalb gehen Sie diesen politischen Weg.

Was wird das bewirken? – Das wird die Zweiklassenmedizin bewirken, bei der die besseren Leistungen nur jene bekommen können, die es sich leisten können, und es wird ein minimaler Standard für die Allgemeinheit über das Sozialversicherungssystem angeboten werden.

Wir wollen hingegen ein solidarisches Gesundheitssystem mit hohem medizinischen Standard für alle, und daher soll dieses System der Solidargemeinschaft ständig ausgebaut werden und eine Verbesserung der medizinischen Versorgung erfolgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie leiten mit dem heutigen Gesetzesbeschluss die Zerschlagung eines Systems ein, einer Selbstverwaltung, die wirklich sehr gut funktioniert hat. Es ist so, dass das gleiche Motto gilt, wie es auch schon bei den ÖIAG-Besetzungen gegolten hat. Ein Beispiel aus der Steiermark – ich bin  Steirer – ist zum Beispiel die Besetzung des Postens des Landes-Rechnungshofdirektors. Da hat man vorher noch ganz großartig eine Ausschreibung, ein Objektivierungsverfahren gemacht und hat dafür eine halbe Million Schilling aufgewendet. Eine Wiener Beratungsfirma war damit beschäftigt, unter den Bewerbern die Besten auszusuchen, und es gab eine Anhörung und Befragung durch die Landtagsabgeordneten. Einen ganzen Tag lang haben sich alle Zeit genommen und das über sich ergehen lassen.

Dann gab es folgende Reihung: Erster war ganz eindeutig ein Herr, der zurzeit gerade in Brüssel tätig ist, Herr Dr. oder Mag. Jaros – ich weiß den Titel nicht genau –, und Zweiter war Herr Dr. Andreau, der bei der Frau Landeshauptmann, aber auch schon bei früheren Landeshauptleuten Büroleiter war.

Jedenfalls war es so, dass das einzige Argument, das der ÖVP und FPÖ dann als Grund eingefallen ist, warum Herr Andreau zum Zug gekommen ist, gelautet hat, dass er ein Steirer ist. – Das hat Ihnen wirklich niemand abgenommen! Diese Art der Postenbesetzung zeigt wieder typisch Ihren Machtrausch und Ihre Vorgehensweise. So ist es bei allem, was jetzt passiert. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der SPÖ: Richtig! So ist es!)

Genauso ist es jetzt im Hauptverband. Das Motto lautet ganz einfach: Rot raus und schwarz-blau rein. (Beifall bei der SPÖ.) Der legitime Führungsanspruch, den eigentlich die Arbeitnehmer haben, wird nach Ihren politischen Vorstellungen geändert. Es ist von Frau Kollegin Bachner schon darauf eingegangen worden. Wir haben vom Kollegen Kneifel gerade vorhin eine Unterrichtseinheit darüber bekommen, wie man nach d′Hondt ein Wahlergebnis ermittelt. – Ich glaube, das hätte er sich ersparen können! Jeder, der hier im Saal sitzt, hat, so glaube ich, nach d′Hondt schon einmal ein Wahlergebnis ausgerechnet. (Beifall bei der SPÖ.)


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