Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 335

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gesetzlich festgeschrieben und im Nationalrat verabschiedet haben, gerade auch in diesem Bereich, den Sie kritisieren, keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung bringen wird.

Nun noch zur erfolgreichen Integration, vom Jahr 1997 angefangen bis heute. – Die ursprüngliche Regelung von 1997 bis einschließlich 2001 hat einen einzigen Arzt in Österreich betroffen, der nunmehr in Vorarlberg tätig ist. Er war als ehemaliger Angehöriger der Volksrepublik China tatsächlich nicht in der Lage, seine gesamte Ausbildung nachzuweisen, und auch der österreichischen Botschaft und den österreichischen Universitäten ist es nicht gelungen, das zu dokumentieren, sodass Teile seiner Ausbildung offen geblieben sind.

Für solche Fälle wird nunmehr die Facharztprüfung sogar die Nostrifikation, die sicherlich die schwierigere Hürde ist, vorwegnehmen. Es ist sogar für jemanden, der nach Österreich kommt und Teile seiner Ausbildung nicht nachweisen kann, mit einer erfolgreich bestandenen Facharztprüfung – im Einklang mit dem Bundesministerium für Wissenschaft – das Nostrifikationserfordernis nicht gegeben.

Ich betrachte auch diese Regelung als deutliche Verbesserung für die Integration, wenn Menschen aus Staaten kommen, in denen sie auf Grund ihrer politischen Tätigkeit, ihrer politischen Existenz vernichtet worden wären. Ich glaube, dass diese Frage auch insofern wichtig ist, weil es viele Menschen gibt, die in den 68-er Jahren bis zur Ostöffnung aus unseren östlichen Nachbarstaaten nach Österreich geflüchtet sind, und es gibt in Österreich auch heute noch sehr viele Menschen, die politisch verfolgt worden sind, interniert worden sind und deren Existenz in ihren Herkunfts- und Heimatländern bis heute noch nicht nachvollziehbar ist, obwohl es Sozialabkommen gibt, obwohl es Bestrebungen der dortigen Regierungen gibt – wie etwa Tschechien oder die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Polen und andere Länder –, als Partner in der Europäischen Union anerkannt zu werden – mit dem hohen Menschenrechtsstandard der Europäischen Union.

Ich glaube daher, dass das Ärztegesetz gerade in denen von Ihnen kritisierten Punkten eine deutliche Verbesserung darstellt. Aus meiner Sicht ist auch im Spannungsfeld zwischen Integration und blindem Glauben an eine Ausbildung eine Facharztprüfung, eine fachliche Überprüfung im Inland für jene Ärzte, die ihre Ausbildung nicht lückenlos nachweisen können, von größter Wichtigkeit. Diese Menschen können durch die jeweilige Facharztprüfung in Österreich nachweisen, dass sie das österreichische Niveau beherrschen, um auch den Patienten Rechtssicherheit zu geben. Man darf nicht in gutem Glauben österreichische Patienten der Behandlungsmethode von jemandem ausliefern, der nicht Arzt ist und hier unter Umständen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine ärztliche Tätigkeit ausüben will.

Im Spannungsfeld zwischen Sicherheit für die Patienten und Integration haben wir, so glaube ich, eine vernünftige und gute Regelung gefunden.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass im Gesetzentwurf zum Ärztegesetz nicht nur endlich auch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes aus 1997 für die Einrichtung der Gruppenpraxen, sondern auch ein weiteres, besonders wichtiges Element inkludiert ist, nämlich der barrierefreie Zugang zu diesen Gruppenpraxen, etwas, was von manchen Abgeordneten der Grünen Fraktion im Nationalrat bis zum Schluss vehement bestritten worden ist.

Es sind hier Qualitätskriterien festgeschrieben, und es ist möglich, dass der Vertragspartner, also der Hauptverband oder die jeweiligen Krankenversicherungsträger, dort, wo keine nachvollziehbare Qualität vorhanden ist – die alle fünf Jahre zu überprüfen ist – oder nicht innerhalb eines Jahres Qualitätsmängel abgestellt werden, den heute lebenslang gültigen Kassenvertrag entzieht.

Ich glaube, wir haben damit für die österreichischen Patienten auch eine neue Dimension geschaffen – als Erste in der Europäischen Union –, indem wir in einem kleinen Teilbereich der ärztlichen Kunst auch eine tatsächliche Qualitätskontrolle auf hohem Niveau haben werden. Ich darf Sie daher ersuchen, Herr Kollege Gruber, Ihre hier dargelegte Haltung nochmals zu


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