Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 336

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überdenken, und darf Sie zur Zustimmung zum vorliegenden Ärztegesetz einladen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

17.30

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Bei der vorliegenden 2. Ärztegesetz-Novelle handelt es sich um mehrere entscheidende Weichenstellungen. Das hat der Herr Bundesminister schon ausgeführt. Erlauben Sie mir aber, drei Punkte herauszugreifen, die mir und meiner Fraktion sehr wesentlich erscheinen.

Erstens geht es um den Schutz der Kinder, zweitens um Gruppenpraxen – sie bringen eine bessere medizinische Versorgung –, und drittens gibt es auch eine klare Rechtslage für die Ärzte.

Meine Damen und Herren! Dass Ärzte in Hinkunft Kindesmisshandlungen zur Anzeige bringen müssen, ist nicht nur für die Ärzte von Vorteil, sondern es ist dies ein klarer gesetzlicher Auftrag, der auch abschreckende Wirkung haben sollte, wodurch sich die Zahl der Kindesmisshandlungen reduzieren sollte.

Meine Damen und Herren! Leider kann man mit einer gesetzlichen Regelung Misshandlungen, vor allem Kindesmisshandlungen, nicht ausschließen. Aber alleine die Tatsache, dass vor drei Jahren gegen die Stimmen meiner Partei die Anzeigepflicht aufgehoben wurde, lässt schon den Schluss zu, dass es Ihnen – Sie sind auch heute dagegen – nicht um den Opfer schutz, sondern eigentlich um den Täter schutz geht.

Wenn wir heute eine Umkehr beschließen, dann tun wir es, um der Kindesmisshandlung Herr zu werden. Das Thema selbst, meine Damen und Herren, ist viel zu ernst, um daraus politisches Kleingeld zu schlagen.

Gleichzeitig wird mit der vorliegenden Gesetzesmaterie die Möglichkeit zur Errichtung von Gruppenpraxen eröffnet. Ich darf dazu sagen, dass es sich um eine gute Gesetzesmaterie handelt, weil damit die medizinische Versorgung verbessert wird, speziell im ländlichen Raum, und den Patienten dadurch die oft weiten Wege zwischen Ordinationen, die sich an unterschiedlichen Standorten befinden, erspart werden können. Damit wird besonders den Bedürfnissen von behinderten und nichtmobilen Menschen Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird daher der vorliegenden Gesetzesmaterie gerne ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.33

Vizepräsident Jürgen Weiss (den Vorsitz übernehmend): Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte sehr, Frau Kollegin Schlaffer.

17.33

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! So viel Unverfrorenheit und so viel Unverständnis – ich kann es gar nicht in Worten ausdrücken, was ich mir jetzt habe anhören müssen. "Unkenntnis" ist wahrscheinlich das freundlichste Wort, das man dazu sagen kann. (Bundesrat Dr. Maier: Setzen Sie sich wieder nieder!)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etliche Male als Zeugin vor Gericht gestanden. Ich habe etliche Male erlebt, was es heißt, wenn missbrauchte Kinder vor Gericht standen und der Täter freigesprochen wurde. Es ist nämlich eines passiert: Es ist Anzeige erstattet worden, ohne dass die notwendige Vorarbeit dazu geleistet wurde, und es gibt nach wie vor keinen ent


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