Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 344

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§ 18: Bisher erfolgte die interne Kontrolle der Gebarung durch zwei Rechnungsprüfer. Diese interne Kontrolle wird nun durch die Schaffung eines eigenen Kontrollausschusses ausgeweitet.

§ 26 ermächtigt die Apothekerkammer, im Lichte der Unabdingbarkeit von Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement so genannte Qualitätsmanagementprogramme nicht nur zu entwickeln, sondern auch in der Praxis umzusetzen.

§ 34: Auch dabei geht es um etwas Neues, und das sollte man auch deutlich hervorstreichen. Dieser Paragraph regelt die Einberufung des Kammervorstandes, der Delegiertenversammlung sowie auch die Wahl des Präsidenten. Und zwar heißt es erstmals im Abs. 3, dass das passive und aktive Wahlrecht zum Präsidenten für selbständige und angestellte Apotheker in gleicher Weise zum Tragen kommt. Diese Neuregelung ermöglicht es nun, dass auch ein Angestellter zum Präsidenten gewählt werden kann.

§ 81 betrifft Übergangsbestimmungen. Das zielt darauf ab, dass die neuen Regelungen bereits ab 1. April 2002, in der kommenden Funktionsperiode zum Tragen kommen.

Leider kam es nicht dazu, dass die Weisungsfreiheit des Disziplinarrates eingebaut werden konnte. Dafür wäre eine Verfassungsmehrheit, das heißt Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen, die am Widerstand der SPÖ scheiterte.

Für mich persönlich ergeben sich vier Ergebnisse, und ich darf diese noch einmal kurz zusammenfassen: erstens die positive Auswirkung auf die Bevölkerung durch die Qualitätssicherung, zweitens die hohe Akzeptanz des Gesetzes bei den Betroffenen, nämlich bei fast 90 Prozent, drittens: Zugang aller Apothekerinnen und Apotheker zum Präsidentenamt und viertens: eine allgemeine und klare Präzisierung der Aufgaben der Apothekerkammer und deren Gremien. Daher werden wir von der Österreichischen Volkspartei diesem Gesetz heute die entsprechende Zustimmung erteilen. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm .)

18.04

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter das Wort. – Bitte.

18.04

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Apothekerkammergesetz 2001 wird nicht nur den Forderungen der Apotheker Rechnung getragen – es wurde schon gesagt, es gibt 90 Prozent Zustimmung –, sondern es ist auch ein modernes, zeitgemäßes Apothekerkammergesetz.

Das bisherige Apothekerkammergesetz stammt aus dem Jahre 1947. Es wurde zwar einige Male novelliert, aber es ist doch in Summe etwas antiquiert. Die Regelung des Wahlrechts in die Kammer gewährt eine zeitgemäßere Wahl zur Standesvertretung, ferner wird selbstverständlich die Kollektivvertragsfähigkeit in den Abteilungen der Apothekerkammer hergestellt, und auch das Disziplinarrechtsverfahren wird modernisiert. In Summe und in Kürze gesagt: Es ist dies ein modernes, zeitgemäßes Gesetz, dem sich meine Fraktion nicht verschließen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.05

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Von der Berichterstattung wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung.


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