Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 345

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag ist angenommen.

40. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Richterdienstgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2001 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten) (636 und 697/NR sowie 6396 und 6445/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 40. Punkt der Tagesordnung: Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Günther Köberl übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Günther Köberl: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend die so genannte Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten.

Der Bericht liegt den Mitgliedern des Bundesrates in schriftlicher Form vor. Ich darf daher gleich zum Antrag kommen.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach das Wort. – Bitte.

18.07

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich etwas von der Übung abweiche und vor allen Dingen die Damen und Herren der Ministerien hier begrüße, die zeitgerecht hier waren, um bei diesem Tagesordnungspunkt mit dabei zu sein und unter Umständen auch Informationen, so Sie sie brauchen und nicht vom zuständigen Minister bekommen können, geben und Ihnen dann helfen zu können. Herzlichen Dank dafür, dass Sie gekommen sind! (Bundesrat Gasteiger: Welche Ministerien?)  – Im Prinzip mehrere.

Was macht man mit einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates, der da in seiner Kurzbezeichnung heißt: "Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten"? – Vor allem durch den Ausdruck "Universitäten" geht man doch mit einer bestimmten Erwartungshaltung an das Ganze heran, noch dazu, wenn die Debatte darüber unter den Auspizien der Frau Bundesministerin – ich freue mich, dass sie jetzt da ist; sie ist für die Universitäten die zuständige Ministerin – statt


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