Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 346

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findet und die Vorbereitung im für Wissenschaftsangelegenheiten zuständigen Ausschuss stattgefunden hat.

Aber bei näherem Hinsehen wird da gleich in einem Arbeitsgang das Richterdienstgesetz geändert, ebenso das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, und ich könnte noch einige andere Gesetze aufzählen. Man findet unter anderem Sonderregelungen für Bedienstete und ehemalige Bedienstete des Wirtschaftskörpers Österreichische Bundesforste, und all das in einem Gesetz, in dem steht: Bindestrich – Universitäten.

Man hat nicht wirklich etwas dagegen, wenn prinzipiell alle diese Materien einer Regelung unterzogen werden. Das ist natürlich, denn die Gesellschaft ändert sich, und die Rahmenbedingungen ändern sich. Auch Gesetze müssen geändert werden. Aber all das, was uns heute vorliegt, wird in dem für Wissenschafts angelegenheiten zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorbereitet. Ob da nicht doch wieder einige das am Straßenrand aufgestellte Warnschild "Speed kills" übersehen haben? – Beim Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zum Beispiel glaube ich ziemlich sicher, dass es übersehen wurde.

Es heißt im bis jetzt gültigen Text unter der Überschrift "Bevorzugte Aufnahme in den Bundesdienst" in § 42: Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplans so lange bevorzugt aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde mindestens 40 Prozent beträgt. – So weit so gut.

Der neue Text formuliert es anders – man ist ja, wie gesagt, wie der "Speedy Gonzales" unterwegs; das ist jetzt so Mode –, er spricht von "vorrangiger Aufnahme". – Ich dachte zuerst, Vorrang ist eigentlich immer etwas Gutes, also wird wohl auch für die Schnelligkeit der Vorrang etwas Gutes sein. Aber ich fürchte, irgendwelche Planer des eigenen Vorteils haben auf der Frauenvorrangstraße Schlaglöcher und nicht näher ausformulierte Barrieren eingebaut. Denn da heißt es jetzt auf einmal:

"Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen ...", und dann geht es weiter, "entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes so lange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil und so weiter mindestens 40 Prozent beträgt."

Das, meine Damen und Herren, ist "neu Regieren": Vorrang und gleich danach die Fallgrube.

Wer definiert denn die "in der Person des Mitbewerbers liegenden Gründe"? – Eine derart verwaschene Formulierung, die jeder gut vorbereiteten Intervention Tür und Tor öffnet, soll, so versucht man uns zu erklären, den Bedingungen für die EU-Konformität entsprechen beziehungsweise einem OGH-Urteil Rechnung tragen.

Ich glaube es nicht, dass das die Gründe waren! Es handelt sich hier meines Erachtens um eine wirklich brutale Aushöhlung der bisherigen Intention im Gleichbehandlungsgesetz. Diese Intention war die Verbesserung der Chancen für Frauen beim Berufseinstieg und beim beruflichen Aufstieg.

Meine Damen und Herren! Die Tendenz ist für mich klar. Sie heißt: "Frauen! Besinnt euch doch auf eure schönste Rolle!" – früher symbolisiert durch die drei "K". Ich darf Ihnen diese drei "K" in Erinnerung rufen: Kirche, Kinder, Küche. Heute gibt es die drei "K" noch immer. Sie heißen ein bisschen anders. Sie heißen: keine Karriere, Kindergeld, keine ausreichenden Kinder- und Pflegebedürftigen-Betreuungseinrichtungen. Schade! Denn die Rechnungen für die verfehlte Politik der Tempo-Fanatiker werden noch lange, wenn längst andere die Geschicke des Landes lenken werden, den Österreichern ins Haus flattern.


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