Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 354

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in diesen Auswahlverfahren. Diese Regierung macht das! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Nun noch zur Frage der Geschwindigkeit. – Ich sage ganz klar: Geschwindigkeit ist nicht alles, aber Verhindern ist noch viel schlimmer! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Jahrelang nichts zu machen, obwohl Handlungsbedarf gegeben ist, ist politisch nicht vertretbar! (Bundesrat Marizzi: Wer war denn in der letzten Regierung?) Wir wissen seit Jahren, dass dieses Dienstrecht geändert werden muss. Wir haben es zusammen mit der Gewerkschaft geschafft, dieses Dienstrecht-Neu zu erarbeiten.

Da möchte ich auch ein Wort zu meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport sagen: Diese Beamtinnen und Beamten haben exzellentest gearbeitet! Sie haben sich wirklich tagelang mit der Gewerkschaft zusammengesetzt und die Formulierungen erstellt. Dafür möchte ein ganz herzliches Danke an Frau Ministerialrätin Dr. Schäfer und an Herrn Ministerialrat Dr. Matzenauer richten. Sie waren es, die all das dann wirklich in die Gesetzesformulierung hineingebracht haben. Das ist eine enorme Leistung und ein enormer Fortschritt.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn alle Fraktionen dieses Hauses diese wichtige Bildungsinitiative tragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.50

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

41. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (630 und 696/NR sowie 6397 und 6446/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 41. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Leopold Steinbichler übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Leopold Steinbichler: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.


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