Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 355

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Der Ausschuss stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Michael Strugl. Ich erteile es ihm.

18.52

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Vorausschicken möchte ich Folgendes: Ich bedauere es, dass die SPÖ bei der letzten Vorlage nicht mitgestimmt hat, obwohl diese Novelle in guter sozialpartnerschaftlicher Diskussion zu Stande gekommen ist. – Aber das sei nur nebenbei bemerkt.

Bei der Novelle zum Universitäts-Studiengesetz geht es um – wie ich es nennen möchte – ein paar technische Anpassungen, daher kann ich mich kurz fassen. Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass wir dadurch international kompatible akademische Grade bekommen. Das ist etwas sehr Wichtiges. Entstanden ist es aus dem Bologna-Prozess, aus der Bologna-Deklaration heraus, und es bedeutet, dass wir ein dreistufiges Studiensystem mit international verwendbaren Graden für die Absolventen haben. Das ist eine sinnvolle Sache insbesondere in Zeiten großer Mobilität, weil diese Mobilität von den Arbeitnehmern und von den Fachleuten auch gefordert ist. Gerade bei den akademisch ausgebildeten Fachkräften ist daher diese internationale Kompatibilität wichtig.

Der Bologna-Prozess an sich sieht die Einführung eines eigenen Systems international vergleichbarer Abschlüsse vor, und zwar ein Kreditpunktesystem mit einer entsprechenden Messbarkeit. Dies dient der Förderung der größtmöglichen Mobilität, aber vor allem auch der Förderung größtmöglicher Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt. Daher ist diese auf europäischer Ebene angestrebte Zusammenarbeit etwas Notwendiges. Wir gehen davon aus, dass es nicht nur ein Europa der Wirtschaft sein wird, das wir vor uns haben, sondern es wird natürlich auch ein Europa der Ausbildung und ein Europa des Studiums sein. Das ist dafür eine wichtige Voraussetzung.

Es bedeutet in einem Detailbereich, dass zum Beispiel ein Grad, den wir bis jetzt haben, nämlich der "Master of Advanced Studies", mit 1. September 2003 auslaufen wird, weil er nicht mehr in dieses System passt. Das heißt, es ist notwendig, dass man jetzt darauf achtet, wie bei den davon betroffenen Lehrgängen ein international kompatibler Abschluss möglich ist, sei es durch einen "Master of Business Administration" oder auch andere Möglichkeiten. Es sind ungefähr 50 solcher Lehrgänge davon betroffen. In diesem Bereich müssen noch Lösungen angestrebt werden.

Es ist auch manches darüber geschrieben worden, dass die Donau-Universität Krems in besonderer Weise davon betroffen ist. Ich glaube, es herrscht Einigkeit darüber, dass dieses Bildungsangebot in entsprechend attraktiver Form auch für die Zukunft bestehen soll. Die Verantwortlichen dort sind selbst dabei, ihre Angebote demgemäß umzugestalten, sodass auch entsprechende Abschlüsse möglich sind.

Weitere Änderungen, die zwar kleine, aber nicht unwesentliche Verbesserungen für die Studierenden mit sich bringen, betreffen bessere Rahmenbedingungen durch die Einführung einer Beurlaubung. Es gibt Fälle, dass jemand den Präsenz- oder Zivildienst ableistet oder auch durch eine Schwangerschaft gezwungen ist, das Studium zumindest für eine kurze Zeit zu unterbrechen. Damit die Zulassung zum Studium nicht erlischt, gibt es die Möglichkeit einer Beurlaubung.

Ein weiterer Punkt ist eine leichtere befristete Zulassung bei Fernstudienangeboten oder bei den Mobilitätsprogrammen. Da muss jetzt nicht mehr die Universitätsreife in der Weise nachgewiesen werden, wie das bisher der Fall gewesen ist.


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