Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 29

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Die zuständigen Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Alfred Schöls: Ich beabsichtige, die Debatte über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall.

Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

1. Punkt

Außenpolitischer Bericht 2000 der Bundesregierung (III-220-BR/01 sowie 6452/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Außenpolitischer Bericht 2000 der Bundesregierung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hans Ager übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Hans Ager: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Außenpolitischen Bericht 2000 der Bundesregierung.

Der gegenständliche Bericht wurde dem Bundesrat am 9. Mai 2001 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet.

Der Bericht gliedert sich in folgende Kapitel: Österreich in der Europäischen Union, Österreich in anderen europäischen Foren, Aufarbeitung von Fragen der Vergangenheit, die österreichische Entwicklungszusammenarbeit und Ost-Förderprogramm, die universelle Zusammenarbeit – die Vereinten Nationen, Internationale Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nonproliferation, der Internationale Schutz der Menschenrechte, die humanitäre Dimension in den internationalen Beziehungen, multilaterale Weltwirtschaftspolitik, globaler Umweltschutz, Auslandskulturpolitik, Medien und Information, die rechtliche und konsularische Dimension der österreichischen Außenpolitik und das Kapitel der österreichische auswärtige Dienst.

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten hebt in ihrem Vorwort besonders die zum Teil äußerst schwierigen und nicht alltäglichen Bedingungen für die österreichische Außenpolitik, die sich aus der Verhängung von bilateralen Sanktionen durch die 14 EU-Partner ergaben, das dominierende Thema des europäischen Integrationsprozesses im Jahr 2000 – die Regierungskonferenz über die institutionelle Reform der EU –, dessen wichtigstes Ergebnis der angenommene Vertrag von Nizza, der die Voraussetzungen für die Erweiterung geschaffen hat, darstellt sowie den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, den Österreich im Jahr 2000 innehatte, hervor. Ferner werden noch jene von Bundesregierung und Parlament einstimmig getroffenen Maßnahmen zur Aufarbeitung von Fragen der Vergangenheit, nämlich der Schaffung des Versöhnungsfonds und der Regelung noch offener Fragen arisierten Vermögens, erwähnt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Oktober 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.


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