Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 23

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Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Schulaufsicht hat ein neues Berufsbild. Die Schulaufsichtspersonen sind regionale Schulmanager. Sie sind nicht mehr, wie in der ursprünglichen Form, nur dazu da, um Genehmigungen zu erteilen, Überprüfungen zu machen, Verwaltungsabläufe zu organisieren, sondern sie haben folgende zusätzliche Aufgaben: Betreuung von Schulentwicklungen in der Region, der Weiterentwicklung, der Lehrerweiterbildung, der Außenevaluierung, der Qualitätssicherung. Das heißt, die Aufgabe der Schulinspektoren hat sich zu einer Aufgabe von Schulmanagern weiterentwickelt. So werden im Rahmen der Autonomie für die Schulen mehr Kompetenzen an die Schulen gegeben. Die Inspektoren haben dadurch ein neues Rollenbild.

Präsident Alfred Schöls: Wir kommen nunmehr zur 6. Anfrage, 1204/M, an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Günther Köberl, um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1204/M-BR/01

Welche Unterstützung können Sie sich für die Eltern bei der Bildungswahlentscheidung vorstellen?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich bin für diese Frage sehr dankbar, denn ich möchte wirklich einmal ganz klar Folgendes feststellen: In der ganzen Diskussion darüber geht es nicht um punktuelle Aufnahmeprüfungen, sondern um Hilfestellungen, um Verfahrensschritte, damit den Eltern bessere Entscheidungsgrundlagen gegeben werden können.

Ich möchte durch zusätzliche Beratung verhindern, dass Kinder in der falschen Schule sitzen und durch schlechte Noten, durch Misserfolgserlebnisse die Lernfreude verlieren.

Wir arbeiten derzeit an der Erstellung von Leistungsstandards für die dritte und für die vierte Klasse Volksschule, damit die Lehrerinnen und die Lehrer bei der Notengebung mehr in der Hand haben, um ihre Notengebung begründen zu können. Es geht dabei vor allem um Leistungsstandards in Deutsch, in Rechnen, in Lesen. Man soll sagen können, auf welchem Standard das jeweilige Kind in diesen Fächern ist.

Weiters arbeiten wir mit Versuchsschulen, um den derzeitigen Stand der Entwicklung des Kindes feststellen und Entwicklungsprognosen für das Kind den Eltern geben zu können. Es geht dabei um folgende Fragen: Wie weit ist das Kind im kognitiven Bereich? Hat es seine Begabungen mehr auf der kognitiven Seite oder mehr in anderen Bereichen?

Eines stelle ich auch klar fest: Was die Politik tun soll, ist, viel Information zu geben, viel Information anzubieten – aber nicht flächendeckend, sondern die Eltern müssen sagen: Wir möchten diese Information haben! Aber die letztendliche Entscheidung bleibt immer noch bei den Eltern, die mit ihrem Kind beraten müssen, in welche Schule ihr Kind gehen soll. Ich will den Eltern diese Entscheidung nicht abnehmen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Präsident Alfred Schöls: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Sie haben gesagt, Frau Ministerin, dass es bereits Versuchsschulen gibt. Wie schätzen Sie auf Grund der bereits bestehenden Pilotprojekte die Akzeptanz durch die Eltern ein?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.


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