Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 87

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

fessor Dr. Schreiner, erinnern. Er ist als überzeugter Föderalist im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Vertrages von Nizza für eine Stärkung der Länderrechte im Rahmen der Europäischen Union eingetreten. Ich meine, dass er es verdient hat, dass wir uns als Bundesrat mit seinen Anliegen ernsthaft auseinander setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.34

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

15.35

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Da die sicherheitspolitische Dimension des Nationalen Sicherheitsrates bereits ausführlich beleuchtet wurde, möchte ich auf die Frage zurückkommen, wie dabei die Interessen der Länder und des Bundesrates selbst berücksichtigt sind.

Zunächst zum Bundesrat: Nach § 3 Abs. 3 kann eine Partei, die mehr als einen Vertreter im Nationalen Sicherheitsrat hat, auch einen Bundesrat entsenden. – Das sieht auf den ersten Blick tatsächlich wie ein Erfolg aus, zumal von den Antragstellern Derartiges nicht vorgesehen war. Beim genaueren Hinsehen sieht das allerdings etwas anders aus. Der neu gebildete Nationale Sicherheitsrat tritt an die Stelle des bisherigen Landesverteidigungsrates – den es nicht mehr geben wird –, für den bisher folgende Regelung galt: Kann eine Partei mehr als einen Vertreter entsenden, so hat ein Vertreter dem Bundesrat anzugehören. – Herr Kollege Gudenus hat bereits auf diesen Unterschied hingewiesen – zwischen "kann" und "hat" ist er tatsächlich beträchtlich, und zwar zum Nachteil des Bundesrates beträchtlich. Eine bisher zwingende Berücksichtigung wird in eine beliebige und von Wohlwollen abhängige umgewandelt.

Nun ist richtig, dass im Rat für Auswärtige Angelegenheiten, der ebenfalls im Nationalen Sicherheitsrat aufgeht, eine solche Bestimmung anders formuliert war. Aber von zwei möglichen Varianten wurde jedenfalls die für den Bundesrat schlechtere gewählt. Es ist erstaunlich, dass das bis auf Herrn Kollegen Gudenus mehr oder weniger kommentarlos zur Kenntnis genommen wurde, aber das ist immerhin konsequent. (Bundesrat Mag. Gudenus:  ...! Ich habe es wenigstens vorgebracht!)

Politisch wesentlicher ist allerdings die Frage, wie die Interessen der Länder berücksichtigt sind, da der Selbständige Antrag zwangsläufig auf massiven Widerstand der Länder stoßen musste. Nicht nur dass Länder als Mitglieder des Rates überhaupt nicht vorgekommen sind – lediglich bei besonderer Betroffenheit eines Landes hätte man dieses beigezogen –, wäre ihre Einflussnahme auf die EU-Politik durch Wegfall des Rates für Integrationsangelegenheiten sogar noch erheblich zurückgedrängt worden.

Das ist insbesondere im Zusammenhang damit zu sehen, dass nach Auffassung der Bundesregierung unter informationspflichtige Vorhaben der EU im Sinne des Länderbeteiligungsverfahrens nur Initiativen der EU, nicht aber Initiativen Österreichs in der EU fallen. Für solche Angelegenheiten wurden die Länder bisher an den Rat für Integrationsangelegenheiten verwiesen. Nun bleibt dieser Rat bestehen und damit auch eine angemessene Einbindung der Länder in die Erarbeitung österreichischer Vorhaben für die EU-Politik, nämlich durch zwei Vertreter der Landeshauptleutekonferenz und zwei Vertreter der Landtage. Für diese Änderung des Antrages möchte ich mich ausdrücklich bedanken.

In dem nun mit engeren und präziseren Zuständigkeiten als im Antrag ausgestatteten Nationalen Sicherheitsrat sind die Länder zwar nicht mit einem Vollmitglied vertreten, aber immerhin kann der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz ebenso wie der Herr Bundespräsident einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden. Damit wird übrigens – Herr Kollege Schennach, den das üblicherweise interessiert, ist gerade nicht anwesend – in einem weiteren Bundesgesetz die Landeshauptleutekonferenz als Entsendungsorgan ausdrücklich verankert und sogar erstmals gesetzlich ausgesprochen, dass sie einen Vorsitzenden hat, der gegenüber dem Bund tätig wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite