Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 101

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auszugestalten, dass wir unsere völkerrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllen können, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Was Ihre Frage 2 betrifft, so kann ich Ihnen sagen, dass aus heutiger Sicht in der laufenden Gesetzgebungsperiode über die heute im Bundesrat vorliegende Novellierung des Artikels 23 f B-VG hinaus keine weitere verfassungsrechtliche Initiative in diesem Zusammenhang ins Auge gefasst ist. Im Übrigen nehmen wir natürlich die derzeitigen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse betreffend diese Frage zur Kenntnis.

Der Herr Bundeskanzler hat dazu auch immer wieder betont, dass eine allfällige zukünftige Aufgabe der Neutralität nur nach Maßgabe einer Volksabstimmung erfolgen kann. Dies ist übrigens auch im Regierungsprogramm genau so festgehalten.

Zur Frage 3:

Zunächst sei daran erinnert, dass Österreich bereits lange Zeit vor der Aufnahme des Probebetriebes des KKW Temelin sowohl auf bilateraler als auch europäischer Ebene seine Bedenken zur Sprache gebracht und sowohl auf die offenen Fragen hinsichtlich der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit dieses Kernkraftwerkes als auch auf die ökonomische Problematik dieses Projektes hingewiesen hat.

Die Bundesregierung verurteilt auch mit aller Deutlichkeit die Entscheidung der tschechischen Behörden, den Probebetrieb im KKW Temelin ohne Nachdenkpause, vor Durchführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowie vor Abschluss der bereits laufenden Teil-UVP und ohne Bereitstellung der von der EU, von Deutschland und von Österreich zu wiederholten Malen eingeforderten umfassenden Information zu den Bereichen Sicherheit und Stand der Technik einzuleiten.

Die konsequente Haltung der Bundesregierung hat beim Gipfeltreffen von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel mit dem tschechischen Premierminister Zeman am 12. Dezember 2000 in Melk zu ersten Ergebnissen geführt. Die Tschechische Republik hat sowohl einer Ausdehnung des laufenden UVP-Verfahrens zu den baulichen Änderungen auf eine umfassende Unverträglichkeitsprüfung der gesamten Anlage nach europäischen Verfahrensregeln als auch einer von der Europäischen Kommission zu moderierenden Sicherheitsprüfung zugestimmt.

Weiters konnte eine Vereinbarung zur frühzeitigen und umfassenden Information über alle relevanten Ereignisse im KKW Temelin erzielt werden.

Schließlich räumte die Tschechische Republik Österreich die Möglichkeit ein, eine Messstation in unmittelbarer Nähe des KKW Temelin zu errichten und zu betreiben. Darüber hinaus bekräftigten die Parteien, dass sie der Verstärkung der Zusammenarbeit im Rahmen der bereits bestehenden Energiepartnerschaft mit den Schwerpunkten Steigerung der Effizienz der Energienutzung und erneuerbarer Energieträger, dem ungehinderten Verkehr von Personen und Waren sowie der Erweiterung der Europäischen Union als entscheidenden Beitrag zur Europäischen Integration große Bedeutung beimessen.

Auf der Basis dieses Melker Protokolls werden nunmehr von Österreich intensive und schwierige Verhandlungen mit den Vertretern der Tschechischen Republik geführt, um die Frage der Umweltverträglichkeit und der Sicherheit des Kernkraftwerks Temelin einer konsequenten und genauen Prüfung zu unterziehen, aus der sich dann die weiteren Schlussfolgerungen und Maßnahmen zu ergeben haben. Dazu ist zu betonen, dass diese Verhandlungen überhaupt erst auf Basis des Melker Protokolls möglich waren. Es ist im Übrigen auch zu betonen, dass das Melker Protokoll den Intentionen der Entschließung des Bundesrates vom 12. Oktober 2000 Rechnung trägt, in der der Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik auf EU-Ebene und der Umweltverträglichkeit des AKW Temelin gefordert wird.

In den Verhandlungen, die im Rahmen des Melker Prozesses von uns geführt werden, haben wir den Vertretern der Tschechischen Republik einerseits dargelegt, welche wichtigen Sicher


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