Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 102

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heitsfragen aus österreichischer Sicht zu diskutieren sein werden und dass sie in geeigneter Weise zu lösen sind. Wir haben andererseits dargelegt, dass die Schlussfolgerungen der im Rahmen des Melker Prozesses vereinbarten Umweltverträglichkeitsprüfung präzise umzusetzen sind, wobei wir uns hier insbesondere auch auf die Empfehlung der tschechischen UVP-Kommission stützen. Wir haben der tschechischen Seite ferner dargelegt, dass allfällige Schlussfolgerungen aus dem Melker Prozess mit einem Höchstmaß an Verbindlichkeit für die tschechischen Behörden ausgestattet werden müssen.

Über diese Themen laufen derzeit Verhandlungen mit Vertretern der Tschechischen Republik. Die weitere Vorgangsweise im Rahmen des Melker Prozesses wird von den Ergebnissen dieser Verhandlungen abhängen. Herrn Kommissar Verheugen wurde diese Position Österreichs, der zufolge die Klärung der inhaltlichen Fragen vor Terminüberlegungen Vorrang besitzt, wiederholt – zuletzt anlässlich seines jüngsten Schreibens – zur Kenntnis gebracht.

Darüber hinaus ist zu betonen, dass den Klubobmännern der im Nationalrat vertretenen Parteien vereinbarungsgemäß am 5. November 2001 im Rahmen eines Berichtes des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine ausführliche Darstellung der bisherigen Ergebnisse des Melker Prozesses übergeben wurde. Dieser Bericht enthält darüber hinaus detaillierte Informationen zum Stand der Beitrittsverhandlungen, zur überaus bedeutenden Frage der Definition europäischer Sicherheitsstandards im Nuklearbereich sowie zu Chancen von Ausstiegsszenarien in der Europäischen Union und in den Kandidatenländern.

Zur Frage 4:

In dem bereits erwähnten Bericht des Umweltministers an die Klubobleute heißt es wörtlich: Entscheidungen über Bau und Betrieb von kerntechnischen Anlagen unterliegen sowohl nach Gemeinschafts- wie Völkerrecht weiterhin der nationalen Souveränität. Dieser Umstand ist nicht zuletzt im Lichte der souveränen österreichischen Entscheidung gegen die Nutzung der Kernenergie zu bewerten.

Diese Feststellung entspricht der geltenden Rechtslage. Unbeschadet dessen setzt sich Österreich weiterhin massiv für die Definition europäischer Sicherheitsstandards im Nuklearbereich ein und begrüßt darüber hinaus mit Nachdruck alle Initiativen zum Ausstieg aus der Kernenergie. Dies manifestiert sich beispielsweise in der österreichischen Beteiligung an den Schließungsfonds für Nuklearanlagen in Ignalina, Kosloduj und Bohunice, die am 12. Juni 2000 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet wurden.

Ergänzend ist auf die zahlreichen konkreten Initiativen Österreichs zur Definition von nuklearen Sicherheitsstandards auf EU-Ebene hinzuweisen, die unter anderem ganz wesentlich zum Bericht der "working party on nuclear safety" beigetragen haben, dessen Ergebnisse ebenfalls in unsere Verhandlungen mit der Tschechischen Republik über die Anlage in Temelin eingeflossen sind.

Was die Frage des Ausstiegs der Tschechischen Republik beziehungsweise des Betreibers aus der Inbetriebnahme der Anlage in Temelin betrifft, so wurde dieses Thema seitens der österreichischen Bundesregierung selbstverständlich in die Verhandlungen mit der Tschechischen Republik eingebracht. Dies lässt sich insbesondere an den österreichischen Beiträgen im Rahmen der gesamten UVP zum Projekt Temelin nachvollziehen. Insbesondere ist hier auf die vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft am 20. Juni 2001 an die tschechischen Behörden übermittelte Stellungnahme Österreichs im Rahmen der Gesamt-UVP gemäß Kapitel V des Melker Protokolls hinzuweisen, die sich bezüglich der so genannten Null-Variante auf eine vom Umweltministerium in Auftrag gegebene Expertise der österreichischen Energieverwertungsagentur stützt.

Selbstverständlich wurde die Frage des Ausstiegs in den Gesprächen mit Vertretern der Tschechischen Republik von österreichischer Seite immer wieder thematisiert. Zuletzt erfolgten derartige Initiativen im Herbst dieses Jahres zur Unterstützung einer vom Europäischen Parlament


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