Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 136

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Bei der öffentlichen Verwaltung der Zukunft müssen meiner Meinung nach vor allem drei Begriffe im Vordergrund stehen, nämlich erstens – das ist für mich entscheidend – Bürgernähe, zweitens Nachvollziehbarkeit und drittens Geschwindigkeit beziehungsweise angemessene Verfahrensdauer. – Jedenfalls können und dürfen diese Novelle und vor allem die in Diskussion stehende große Verwaltungsreform aber nicht ohne Einbeziehung der Länder erfolgen. (Bundesrat Manfred Gruber: Und der Gemeinden!) – Dankeschön für den Zwischenruf! Ich ergänze: Sie dürfen nicht ohne Einbeziehung der Länder und Gemeinden erfolgen.

Wir sind, wenn man die laufende Diskussion verfolgt, einem schon sehr lange gesteckten Ziel, nämlich einer Bundesstaatsreform, einen kleinen Schritt näher gerückt. Bei diesem Vorhaben Bundesstaatsreform handelt es sich um eine sehr alte Geschichte. Ich darf in diesem Zusammenhang etwa an das legendäre Paktum von Perchtoldsdorf erinnern, das vor ziemlich genau zehn Jahren vom damaligen Bundeskanzler Vranitzky und dem damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich Ludwig unterschrieben wurde. Allein die Namen zeigen uns, wie lange das schon zurückliegt. Wir vom Bundesrat haben in diesen zehn Jahren immer wieder gedrängt, es war aber nichts zu bewegen.

Jetzt scheint jedoch eine Lösung in greifbare Nähe gerückt zu sein. In einigen Bereichen wird es eine echte Übertragung von Kompetenzen an die Länder, an die Bezirkshauptmannschaften und an die Gemeinden geben und geben müssen. Und gerade weil das wirklich wichtige und richtige Ziel der stärkeren Einbindung der Länder in bundesstaatliche Aufgaben bevorsteht, ist es für den Bundesrat unbedingt notwendig, dass er rechtzeitig die Positionen der Länder kennt und dass diese in die Gesetzgebung des Bundes mit eingebracht werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nutzen wir, jeder Einzelne in seiner Position, die Chance, in den Ländern zu wirken, damit die große Verwaltungsreform ein Gesetzeswerk wird, das eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren bringt und das dem einzelnen Bürger Transparenz und Rechtssicherheit bietet.

Ich sehe in der heute zur Debatte stehenden Novelle einen kleinen ersten Schritt in die richtige Richtung. Setzen wir uns ein, dass auch der folgende große Schritt in die richtige Richtung gehen wird! (Beifall bei der ÖVP.)

19.28

Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk. Ich erteile ihr dieses.

19.28

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich ausschließlich mit dem jetzigen Tagesordnungspunkt befassen, und ich denke, Sie werden Verständnis dafür haben, wenn ich mich im Gegensatz zu meinem neuen beziehungsweise wieder in den Bundesrat zurückgekehrten Kollegen von der ÖVP nicht mit den perspektivischen Verwaltungsreformagenden befasse.

Tatsächlich handelt es sich hier, wie Sie richtig formuliert haben, um einen winzigkleinen Schritt in Richtung Reform. Es ist dies ein Minischritt zum Zwecke der faktischen Euroanpassung. Das wurde seitens des Bundes ordnungsgemäß so geregelt, denn die Rundungsregelungen wurden eingehalten, und die Verordnungen der Europäischen Union wurden beachtet. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ein zweiter Bereich befasst sich mit Änderungen der Verfahren des Unabhängigen Verwaltungssenates. Dazu muss ich sagen – und ich sage es offen –: Ich teile die in diesem Zusammenhang auch im Nationalrat durch die Fraktion der Grünen, durch Kollegin Petrovic, formulierte Kritik, dass diese Veränderung kein Schritt in Richtung mehr Transparenz, sondern ein kleiner Rückschritt ist. Ich gebe zu, dass damit nicht der Untergang der demokratischen Verwaltungsverfahren droht, aber es ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt, und zwar deshalb, weil öffentliche mündliche Verhandlungen nicht mehr automatisch durchgeführt werden, sondern nur mehr über Beantragung. – In diesem Sinne wird die SPÖ trotz dieses kleinen Rück


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