Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 22

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Drei Effekte erwarten wir uns durch die Verländerung der Bundesstraßen.

Erstens, wie schon angesprochen, die Stärkung des Föderalismus. – Mit dieser Stärkung ist verbunden, dass dadurch der Entscheidungsspielraum im Straßenausbau, im Infrastrukturausbau für die Bundesländer größer geworden ist. Dies ist etwas sehr Wichtiges, gerade in einer Phase der Herausforderung, in der es für den Wirtschaftsstandort Österreich besonders darauf ankommt, die Verkehrsinfrastruktur rasch, effizient und qualitativ hochwertig auszubauen.

Der zweite positive Effekt ist, dass Doppelgleisigkeiten zwischen Bundes- und Länderverwaltungen abgebaut werden können.

Drittens können wir von Seiten der Bundesländer nun flexibler, rascher und vor allem nach regionalen Bedürfnissen abgestimmt die Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur umsetzen, und zwar deswegen, weil es nunmehr wegfällt, dass beispielsweise, wie das in der Vergangenheit eine Selbstverständlichkeit gewesen ist, sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene geplant wird, dass man immer dann, wenn Straßenzüge, die auf Länderebene notwendig erschienen, zum Bund pilgern musste, um dort die notwendigen Bewilligungen einzuholen, die dann erst nach Monaten, oft Jahren eingetroffen sind. Diese Doppelgleisigkeit hat in Wirklichkeit nur dazu geführt, dass die Umsetzungsmaßnahmen zeitlich verzögert wurden. (Bundesrätin Schicker: Siehe Semmering-Basistunnel!) Mit einer derartigen Struktur können wir die Zukunft für diese Republik, noch dazu in diesem europäischen Konkurrenzfeld, mit Sicherheit nicht gewinnen!

Es übernehmen also nun die Bundesländer in den ersten Monaten des Jahres 2002 die Bundesstraßen. Ab 1. Jänner des Jahres 2004 wird von Seiten des Bundes zusätzlich noch 1 Milliarde Schilling für den Ausbau der Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Diese Vereinbarung gilt bis einschließlich 2008.

Erlauben Sie mir abschließend noch eine allgemeine Beurteilung! Neben dem verbesserten Service und der zusätzlichen Dienstleistungen für den Bürger ist zunächst auch ein finanzieller Aspekt zu erwarten. Soweit das bisher zu berechnen ist, kann man davon ausgehen, dass im Zusammenhang mit dieser Staats- und Verwaltungsreform von Länderseite rund 3,6 Milliarden Schilling in den gesamten Finanzkuchen eingebracht werden wird, 3,6 Milliarden Schilling, die in erster Linie durch ein rationelleres Verwaltungsverfahren, durch rationellere Verwaltungsstrukturen zu erreichen sind. Zweitens darf ich nochmals feststellen, dass die Verwaltungs- und Staatsreform vor allem ein staatspolitisches Fitnessprogramm ist, das letztendlich auch auf stärkerem Föderalismus fußt, und drittens ist dadurch mehr Effizienz und mehr Bürgernähe zu erwarten.

Ich möchte gerne abschließend einen unverdächtigen Zeugen in der Beurteilung dieses Reformpakets zitieren, nämlich Herrn Universitätsprofessor Dr. Korinek, den Vizepräsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Er meint:

Das Paket zur Verwaltungsreform, auf das man sich nunmehr geeinigt hat, wird zu spürbaren Vereinfachungen und beachtlichen Effizienzsteigerungen beitragen – sowohl für den Bürger und die Wirtschaft als auch für die Verwaltung. – Zitatende.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, war das Ziel dieses Reformvorhabens. Ich möchte mich nochmals an dieser Stelle herzlich bei allen bedanken, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass dieses umfassende Reformwerk zu Stande kommen konnte: beim Herrn Bundeskanzler, bei der Frau Vizekanzlerin, die die Hauptverhandlungen geführt hat, und bei allen Landeshauptleutekollegen – egal welcher Couleur sie angehören.

Vor allem möchte ich gerne darum bitten, dass die Damen und Herren des Hohen Hauses dieses Reformpaket so bewerten, wie es ist, und zwar als einen ersten wichtigen, großen Schritt in die Zukunft, als eine gute Grundlage, auf der weitere Reformschritte aufgebaut werden können.


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