Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 35

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (den Vorsitz übernehmend): Ich darf mich zuerst einmal von dieser Stelle aus ganz herzlich für den allgemeinen Applaus bedanken. Sie wissen, man ist natürlich immer bemüht, den Vorsitz objektiv zu führen, wobei dies nicht immer gelingt, aber ich hoffe, dass Sie mir das verzeihen, wenn Sie das Gefühl haben, dass es nicht so läuft, wie es laufen soll. Ich bemühe mich, und ich danke Ihnen ganz herzlich für die Gratulation. (Allgemeiner Beifall.)

Fragestunde

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde.

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir beginnen jetzt – um 10.33 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Wir kommen zur ersten Anfrage, 1209/M, an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.

Ich darf die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Maria Grander, um die Verlesung der Anfrage bitten.

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1209/M-BR/01

Welche Vorkehrungen treffen Sie, um Patienten, insbesondere chronisch Kranke, vor übertriebenen Heilversprechen in breiten Werbekampagnen – wie zum Beispiel für Magnetfeldmatten oder Schönheitsoperationen – zu schützen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf zunächst einmal vorausschicken, dass mit der Magnetfeldtherapie bei manchen Indikationsgruppen durchaus Linderungen der Schmerzen erreicht werden können. Daher haben es die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft und der ehemalige Gesundheitsminister Dr. Ausserwinkler übernommen, im Bereich der Rheumatologie endlich einmal eine Indikationenliste für Magnetfeldtherapie auf wissenschaftlicher Basis zu erstellen, um eine Abgrenzung zu haben, wo die Patienten Linderungen ihrer Schmerzen und ihrer Erkrankungen erwarten können und wo die gesamte Therapie eigentlich nur Kosten verursacht und sonst nichts.

Ich darf weiters mitteilen, dass betreffend den Bereich der Magnetfeldtherapie bereits eine Verordnung zum Medizinproduktegesetz vorliegt, laut der Magnetfeldtherapie-Geräte an Laien in Zukunft nur mehr auf Grund ärztlicher Verschreibung vergeben werden können. Diese Verbesserung in diesem Bereich ist derzeit in meinem Hause in Planung.

Die Indikationen für diese Medizinprodukte sind in den letzten Jahren immer länger geworden und umfassen zunehmend schwer wiegende Erkrankungen, die aus unserer Sicht unbedingt einer ärztlichen Betreuung und einer ärztlichen Therapieüberwachung bedürfen und nicht selbständig behandelt werden können, so wie es derzeit passiert.

Mit der Verschreibungspflicht sollte dann auch automatisch ein Verbot der Laienwerbung verbunden werden, die in ihren teilweise sehr auffälligen und aufdringlichen Formen nicht nur zu einer Verunsicherung der Patienten führt, sondern leider auch bei sehr vielen Patienten falsche Hoffnungen erweckt und damit den rechtzeitigen Zugang zur medizinischen Versorgung, zur medizinischen Therapie und zu einer sinnvollen Behandlung ihrer Leiden oftmals verhindert


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