Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 36

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beziehungsweise so weit hinausschiebt, dass dann auch alle Kunst der Ärzte und der medizinischen Wissenschaften leider versagen muss.

Ich glaube aber, dass es auch wichtig sein wird, dass dann auf Grund dieser Änderung die Ärzte, also jene, die dann den Patienten diese Form der Therapie zugänglich machen, nicht mitkassieren. Ich sage das deswegen so drastisch, weil auch mir und meinem Hause einige Gerüchte zugegangen sind, wonach sich eine Reihe von Ärzten in den Dienst von Firmen gestellt hat und diese Produktwerbung betreibt, ohne dass eine entsprechende wissenschaftliche Basis und entsprechende Kenntnisse dafür vorliegen.

Wir haben daher auch eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung dem Bundesministerium für Justiz übermittelt, weil mein Haus zwar für die Gesundheitsbelange und den Bereich der Ausbildung und die Kammer für die standespolitischen Angelegenheiten zuständig sind, aber für eindeutige Strafverfolgungen in diesem Bereich die Justizbehörden zuständig sind.

Ich bitte daher um Verständnis, dass in diesem Bereich die entsprechende Aufklärung von Seiten des Justizministers erst nach entsprechender Vorerhebung möglich ist, weil die Sachverhaltsdarstellungen erst in den letzten Wochen an das Justizministerium gegangen sind und gerade in den letzten Monaten auf Grund von Einkaufsfahrten, Präsentationsfahrten eine besondere Kulmination dieser Praktiken im Vorweihnachtsgeschäft festgestellt werden musste. – Diese Vorgangsweise soll für die Patienten einen besseren Schutz bieten.

Ich glaube, dass die Laienwerbungen für Schönheitsoperationen, die Sie angesprochen haben, unterschiedlich zu betrachten sind. Produktspezifische Laienwerbung für Implantate ist nach dem Medizinproduktegesetz generell nicht zulässig. Die Werbefirmen und jene Firmen, die Implantate herstellen und sowohl im niedergelassenen Bereich als auch im Praxisbereich, also im Klinik- und Institutbereich, Geschäfte machen, haben aber einen sehr subtilen Rechtsweg gefunden, um das im Medizinproduktegesetz festgehaltene Werbeverbot rechtswirksam – ich würde sagen: mit klarer Rechtsberatung – zu umgehen.

Wir haben hier also eine Lücke, eine mit sehr diffiziler Rechtsberatung entstandene Rechtsumgehung, die wir zu schließen bemüht sein werden. Es ist in der Öffentlichkeit schon fast der Eindruck vorhanden, dass man früher seinen Sprösslingen das erste Auto zur bestandenen Matura gekauft hat und heute, überspitzt ausgedrückt, ist für besserverdienende Kreise die erste Schönheitsoperation die Belohnung für die Matura.

Wir lehnen all diese Praktiken ab, und wir planen auch eine entsprechende Gesetzesänderung, dass ohne medizinische Indikation, die von zwei unabhängigen Fachleuten festzustellen ist, unter 18 Jahre solche Schönheitsoperationen überhaupt nicht mehr möglich sein sollen, um die jungen Menschen vor dem Einfluss der Werbung und vor der, von manchen Psychologen und Psychiatern heute schon als Krankheitssymbol angesehenen Erkrankung, die man auf Deutsch ausgedrückt, eine Angst vor der Verunstaltung des eigenen Körpers bezeichnen könnte, in entsprechender Form zu schützen.

Es wird mit großen Werbetricks den Menschen ein Standardmensch eingeredet, und jede Abweichung von diesem Standardmenschen wird so dargestellt, als ob dies nur durch kosmetische Operationen behebbar wäre. Das sind unerfreuliche Entwicklungen, denen wir mit dieser Gesetzesänderung entgegentreten wollen. (Allgemeiner Beifall.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesrätin! Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Meine Zusatzfrage wäre in die Richtung gegangen, was gegen die Ärzte unternommen wird, die diese Provisionszahlungen bekommen. Ich denke, das ist in den Ausführungen bereits beantwortet worden. – Danke.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.


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