Ich sehe aber im Einklang mit dem Datenschutzrat durchaus ein, dass – wie auch die österreichische Arbeiterkammer und viele Arbeitnehmervertreter aller vier Parlamentsparteien schon immer gesagt haben – diese Gesundheitsdaten hoch sensible Daten sind, die unbedingt streng geschützt werden müssen. Meiner Ansicht nach trägt die jüngste Reform des Nationalrates, nachdem alle Einsprüche des Datenschutzrates berücksichtigt worden sind, auch dem hoch sensiblen Bereich des Datenschutzes voll Rechnung.
Frau Bundesrätin! Ich darf auch darauf hinweisen, dass das Eintragen fakultativ ist. Sie können zum Beispiel dann, wenn Sie Ihren Arbeitgeber verlassen – sei es infolge einer Selbstkündigung oder sei es deshalb, weil Sie gekündigt werden und deshalb Nachteile befürchten –, Ihre Daten sofort löschen und dann, wenn Sie sich wieder im sicheren Hafen einer Beschäftigung befinden, die Daten, die Ihnen wichtig sind, neuerlich eintragen lassen. Sie können sogar für sich selbst Vorkehrungen treffen, je nachdem, ob Sie Bedenken haben oder nicht.
Ich glaube daher, man sollte all diese Diskussionen so führen, wie sie 1995 und 1996 bei der Einführung der Chipkarte auch von Seiten der Gewerkschaft und der Arbeitnehmervertretungen sowie der heutigen Oppositionspartei der Sozialdemokratie geführt worden sind. Die Chipkarte kann dann, wenn sie sinnvoll eingeführt ist und für die Sicherheit der darauf gespeicherten Daten Gewähr geleistet wird, eine deutliche Verbilligung und eine deutliche Verbesserung unseres Systems mit sich bringen.
Wir im Parlament und Sie im Bundesrat sind angewiesen (Bundesrätin Schicker: Hier sind Sie auch im Parlament!), genau darauf zu achten, dass auch die Rahmenkriterien erfüllt werden: Datensicherheit für den Anwender und Datensicherheit für die gespeicherten Daten, denn dann wird das Projekt der Chipkarte positiv verlaufen und zu einer Bereicherung des österreichischen Gesundheitssystems führen.
Wenn man nur die ursprüngliche Ausstattung der Chipkarte hätte einführen wollen, dann hätte man schon 1995 etwas Billigeres beschließen können. Denn die grüne Sozialversicherungskarte hätte man – darin werden mir alle EDV-Experten Recht geben – auch mit einem einfachen Magnetstreifen und ohne Chip mit der nötigen Sicherheit finalisieren können. Dies wäre mit erheblich geringeren Kosten verbunden gewesen, aber auch ohne sonstigen Wert, sodass man nur die eine Karte durch eine andere Karte ersetzt hätte. Das wollte aber weder die heutige Oppositionspartei der Sozialdemokratie im Jahr 1995, noch wollen es heute die beiden Regierungsparteien und ihre Verantwortlichen, noch will es die breite Mehrheit der österreichischen Versicherten.
Ich glaube daher, dass wir mit der Chipkarte auf einem guten Weg sind. Wir sollten auch den gleichen Weg gehen, den die Bundesrepublik Deutschland in diesen Tagen eingeschlagen hat, nämlich den Versicherten zu sagen, dass etwas, das heute in der österreichischen Gesundheitspolitik vorhanden ist und sich auf Weltniveau befindet, auch seinen Preis hat.
Meiner Ansicht nach wird sich manches, was heute diskutiert wird, ab dem Jahr 2003 anders darstellen, wenn die Vernetzung aller Träger, der Ärzte und der Apotheker, erfolgt sein wird und jeder Versicherte einmal im Jahr von seiner Versicherungsanstalt, von seinem Träger einen Auszug darüber bekommen wird, was er eingezahlt und was er an Leistungen bekommen hat. Dann werden sehr viele der Diskussionen, die heute noch geführt werden, beendet sein. Für sehr viele Versicherungsnehmer wird es dann auch zum ersten Mal möglich sein, von der Krankenversicherung sofort einen Auszug darüber zu bekommen, wie sie im Betrieb angemeldet sind. Das ist etwas, was für Arbeitnehmer in manchen Betrieben heute nur schwierig und auf Umwegen zu erreichen ist.
Man sollte sich auch diese Argumente der positiven Ausgestaltung in diesem Bereich nicht nehmen lassen, sondern dies konsequent so, wie es schon 1995 und 1996 angedacht war, durchsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Hensler gemeldet. – Bitte.
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