Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 44

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die persönliche Identifizierung des Patienten mit seiner Chipkarte über den nur von ihm abzugebenden Fingercode als persönlichem Code und Schlüsselcode.

Es gibt sehr viele in der österreichischen Öffentlichkeit aus allen politischen Lagern, die meinen, dass ein PIN-Code ausreichend ist. Wir wissen von den Bankomat-Karten und aus anderen Bereichen, aber auch durch das Hackerwesen, dass PIN-Codes bedeutend leichter zu knacken sind als digital umgesetzte körperspezifische Codes. Ich glaube daher, dass für diese hoch sensiblen Daten der Code des eigenen Körpers besonders wichtig ist. Er hätte dann – wie zum Beispiel der Fingerabdruck, der den Vorteil hat, dass etwa dann, wenn jemand bewusstlos in eine Ambulanz eingeliefert wird, im Regelfall der Finger zur Verfügung steht –, wie Sie es bei fakultativ darauf befindlichen Notfalldaten ja wünschen, Ihre Notfalldaten zugänglich zu machen. Hingegen wäre Ihre Notfallkarte mit einem PIN-Code, sofern niemand dabei ist, der den PIN-Code kennt, sinnlos, wenn Sie sich davon eine Wirksamkeit erwarten. Daher meine ich, dass man auch diese Debatte nach rationalen Gesichtspunkten führen sollte, nicht jedoch nach der Methode "Haltet den Dieb!", nämlich als Bestrafung all derjenigen, die in entsprechender Form kriminalisiert werden, weil dann ihr Fingercode als Schlüsselcode für die Chipkarte verwendet wird.

Ich darf Sie auch auf einen weiteren Aspekt aufmerksam machen: In Andalusien hat man vor drei Jahren damit begonnen, für 8 Millionen Versicherte die Chipkarte mit digitalem Fingerabdruck einzuführen, und zwar nicht wegen der Genauigkeit, sondern weil dort etwa 25 Prozent primäre und sekundäre Analphabeten sind, die einen PIN-Code nicht beherrscht hätten. Es hat sich ergeben, dass im ersten Jahr Missbrauch im Ausmaß von 25 Prozent von den Leistungsanbietern festgestellt werden konnte. Dies konnte unterbunden werden, und in den Folgejahren hat der Missbrauch zwischen 8 und 9 Prozent betragen.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass wir dann, wenn wir in Österreich diesen Missbrauch nur im Ausmaß von einem Viertel hätten und ihn mit einer ähnlich gestalteten Karte einstellen könnten, keine Diskussion darüber zu führen bräuchten, wie die Mittel zur Verfügung gestellt werden können, weil der gegenüberstehende Leistungsbereich jener Leistungsanbieter, die außerhalb der Kassen angesiedelt sind, ein Drittel der Gesundheitskosten ausmacht und weil 2 bis 3 Prozent davon jener Milliardensumme entsprechen, die wir brauchen, um unser Gesundheitssystem zu stabilisieren.

Vielleicht führen aus diesem Grund manche in dem Bereich eine heftige Datendebatte und meinen eigentlich etwas anderes. Ich meine die Datensicherheit und den Missbrauch, der abgestellt werden könnte. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ing. Gruber, um Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1210/M-BR/01

Welche Synergien im Verwaltungsbereich erwarten Sie durch die 59. ASVG-Novelle, mit der im Sinne eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffes die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten beschlossen wurde?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Von der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten erwarte ich mir langfristig einen Synergieeffekt, der etwa in Höhe von 10 Prozent der heutigen Kosten – beziffert mit jährlich 450 bis 500 Millionen Schilling – liegt.


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