Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 46

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Arbeiter als auch über die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten immer wichtig, dass die Einsparungspotenziale, die in beiden Häusern liegen, fair verteilt werden. Dazu darf ich Folgendes kurz ausführen:

Im Bereich der Begutachtungen und der Bürgernähe haben die Arbeiter eindeutige Vorteile, und auch im Bereich der gesetzlichen Abhandlung des ASVG haben die Arbeiter Vorteile. Im Bereich der Bürgernähe, im Bereich der Erreichbarkeit, im Bereich der Nachbegutachtungen und anderer Dinge im EDV-Bereich hat die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten deutliche Vorteile.

Für mich als Bundesminister wird es wichtig sein – darauf habe ich meine Kommissare schon hingewiesen –, darauf zu achten, dass bei der Zusammenlegung die Vorteile, die die Rechnungshofberichte für beide Anstalten klar und deutlich aufgelistet haben, im Interesse der Versicherten ebenso klar und deutlich als Schwerpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit unter einem Dach gesehen werden.

Ich habe nachweislich schon im März des Vorjahres Präsident Sallmutter und alle seine Herren gebeten, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, dass man sinnvolle Sozialpläne für den Bereich der Zusammenlegung in Erwägung zieht und vorbereitet, um die in der Versicherungsanstalt arbeitenden Menschen nicht von einem Tag auf den anderen in unwägbare Zukunftsängste zu versetzen. Eine Anstalt hat das getan. Die andere Anstalt hat es leider nicht in dem Umfang gemacht, wie ich es mir vorgestellt habe. Ich glaube daher, es ist besonders wichtig, dass die Betriebsräte in unveränderter Form daran mitarbeiten und mitwirken.

Es sollte aber auch nicht vergessen werden, dass auf Grund der 59. ASVG-Novelle in den ersten sechs Monaten die derzeitigen 23 Verantwortlichen beider Häuser in entsprechender Form zusammenarbeiten und die erste Phase gestalten werden. Danach wird, um ein arbeitsfähiges Gremium zur Verfügung zu haben, ab Juli 2003 ein verkürztes Lenkungsgremium von 15 Personen die weitere Arbeit durchzuführen haben.

Ich erhoffe mir, dass bis dahin wenigstens in manchen der Köpfe der leitenden Damen und Herren sowie in den Köpfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkannt wird, was die Arbeitnehmervertretung in Österreich schon immer angestrebt hat: dass Arbeiter und Angestellte eine Berufsgruppe sind und daher die Mitarbeiter in dem neuen Haus auch eine Mitarbeiterschaft sind, sodass sie mit all ihren Wehwehchen und all ihren Sorgen gleich zu behandeln sind. Ich setze sehr auf die Erfahrung der Damen und Herren, die diesen Führungsgremien angehören, dass sie das, was sie in den letzten Jahren für ihre Mitarbeiter des eigenen Hauses an sozialer Wärme empfunden haben, in der wichtigen Übergangsphase auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gesamten neuen Hauses an den Tag legen werden.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Bitte, Frau Bundesrätin Bachner.

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Meine Frage hat auch beinhaltet, wann die Sozialversicherungsanstalt der Bauern mit jener der Gewerblichen zusammengeführt wird.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich verweise darauf, dass die Sozialversicherungsanstalt der Bauern derzeit einen Umstrukturierungsplan hat, der noch während der nächsten zweieinhalb Jahre laufen wird. Sie wissen, es gibt in den Landesstellen eine entsprechende Regionalisierung mit einer Abspeckung der Verwaltung und der Nutzung von Einsparungspotenzialen im Bereich der Rehab-Einrichtungen, die dann, wenn sie obsolet sind und nicht mehr modernisiert werden können, verkauft werden, sowie eine Zusammenarbeit mit den anderen Trägern im Bereich der Rehabilitationsleistungen.

Ich bin es nicht gewohnt, einer Anstalt den Auftrag zu geben, von sich aus ein Einsparungspotenzial zu nutzen, und dann in der Umsetzungsphase dieses Vorhabens die Anstalt aufzu


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