Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 48

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es ist sinnvoll, die einzelnen Programme, die es dort gibt – vor Ort, wo sie entwickelt worden sind, wo sie im Computer vorhanden sind, wo sie auf hohem Niveau für alle anderen Leistungsträger kostengünstig angeboten werden –, weiter zu vervielfältigen, im Bereich der Rehabilitation und der Begutachtung vom zentralistischen System abzurücken, damit die Leute nicht aus acht Bundesländern nach Wien fahren müssen, insbesondere Menschen, die nicht in bestem Gesundheitszustand sind – denn aus Jux und Tollerei will niemand die Invaliditätspension oder eine Rehabilitation antreten –, und endlich in allen neun Bundesländern vor Ort Begutachtungen einzuführen.

Ich glaube daher, dass die Zielsetzung bereits in der Vergangenheit gegeben war. Etwa die Studie Häusermann, die unter Hesoun veranlasst worden war, oder die Aufbesserung unter Hums, die dann bei Hostasch in einer Nachfolgestudie finalisiert wurde, sind beredte Zeichen dafür, dass es diese Bemühungen gegeben hat. Was zu dieser Zeit gefehlt hat, war der föderalistisch-zentralistische Schulterschluss, um im Interesse der Versicherten einen vernünftigen Kompromiss zu schließen.

Ich hoffe, dass der vernünftige Kompromiss, der jetzt auf dem Tisch liegt – dass man nicht alles zerschlägt, um dann aus einem Tohuwabohu etwas Neues aufzubauen, sondern in einem vorsichtigen Umgang mit den bestehenden Strukturen diese dort, wo sie sich bewährt haben, mit aller Behutsamkeit in ein neues System überführt –, nicht nur im österreichischen Parlament mehrheitsfähig ist, sondern in Zukunft auch für alle vier Parlamentsparteien mehrheitsfähig wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen nun zur 4. Anfrage.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Haunschmid, um Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1216/M-BR/01

Wie läuft die Umsetzung der Behindertenmilliarde?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die Umsetzung der Behindertenmilliarde läuft so, dass nach derzeitigem Stand 320 Projekte mit 550 Millionen Schilling genehmigt sind, 46 eingereichte Projekte mit 36 Millionen Schilling vor der Genehmigung stehen, 44 Projekte in Planung sind, die 50 Millionen Schilling erwarten lassen, und 91 der eingelangten Anträge zurückgelegt worden sind.

Was diese 91 zurückgelegten Anträge betrifft, so darf ich feststellen, dass ich in meinem Ministerium eigens zwei aus dem Behindertenbereich kommende Personen angestellt habe, die auch die zurückgelegten Programme der einzelnen Bundessozialämter aus zentralistischer Wiener Sicht betrachten, weil unter Umständen das eine oder andere, was in Oberösterreich, Tirol, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Wien, Niederösterreich oder Burgenland für nicht interessant befunden wird, vielleicht österreichweit als Behindertenprojekt dort, wo die Rahmenbedingungen unseres sehr zerrissenen Sozial-Umfeldes anders gelagert sind, als interessante Bereicherung für den Bereich der Behindertenmilliarde zu erachten ist.

Wenn man sich die Schwerpunkte ansieht, zeigt sich, dass derzeit für Jugendliche 237 Millionen Schilling ausgegeben werden, für ältere Menschen 30 Millionen, für Personen mit speziellen Schwierigkeiten 418 Millionen, für begleitende Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ermutigung von Unternehmen im Hinblick darauf, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu halten, 22 Millionen und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite