Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 74

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Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten für den Steuerzahler. Entweder sagen wir dem Steuerzahler: Wir haben hier zwar eingespart, aber wir haben eine Menge Leute, für die wir keine Arbeit mehr haben, die wir aber trotzdem zu 100 Prozent weiter bezahlen, weil der Steuerzahler ohnehin nichts dagegen einzuwenden hat!, oder wir versuchen, eine Regelung zu finden, die sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Steuerzahler akzeptabel ist, nämlich mit Vorruhestandsmodellen entsprechende Regelungen zu erzielen.

Lieber Herr Kollege Würschl! – Ist er da? – Ja, er ist da! (Bundesrat Würschl: Natürlich ist er da!) Vorhin war er eine Zeitlang nicht da; gleich nachdem er seine Rede beendet hatte, ist er einmal verschwunden, aber das hätte ich auch getan, wenn ich diese Rede gehalten hätte. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Kollege Würschl hat von – ich zitiere wörtlich – "Zwangspensionierung" gesprochen. Lieber Herr Kollege Würschl! Sie haben die Diskussionen in den vergangenen Wochen wirklich total verschlafen! Das ist eine freiwillige Inanspruchnahme von Mitarbeitern. (Rufe bei der SPÖ: Freiwilliger Zwang!) Mitarbeiter können freiwillig dieses Modell in Anspruch nehmen. (Rufe bei der SPÖ: Freiwilliger Zwang!) Niemand, weder Sie, noch ich, noch sonst irgendjemand, kann die Leute zwingen. Also von Zwangspensionierung zu sprechen ist geradezu hanebüchen.

Frau Kollegin Schlaffer hat überhaupt die bemerkenswerteste Argumentation gehabt. Sie hat gesagt, die ASVG-Versicherten fühlten sich verhöhnt, und dann hat sie gleich im nächsten Satz gesagt, das sei aber viel zu wenig, was jene, die in den Vorruhestand gehen, bekommen. (Bundesrat Gasteiger: Nicht die Wahrheit verdrehen, Frau Vizekanzlerin!) Für eines von beiden müssen Sie sich entscheiden, Frau Kollegin. Entweder Sie wollen mehr für die Vorruhestände oder Sie wollen weniger, aber beides zugleich geht nicht.

Mir ist es darum gegangen, dass wir einen Weg finden, der verträglich ist, und zwar sowohl für die Mitarbeiter als auch für den Haushalt und für die Steuerzahler, und ich glaube, dass wir diesen Weg gefunden haben. Diese Maßnahme ist zeitlich begrenzt, sie beinhaltet, dass die Planstelle, die durch den Vorruhestand frei wird, selbstverständlich nicht nachbesetzt wird und auch nicht nachbesetzt werden muss  – das erkläre ich Ihnen jetzt auch noch einmal –, weil Aufgaben wegfallen. Wir wollen nicht virtuell Beschäftigung züchten, sondern Aufgaben, die wegfallen, müssen auch nicht mehr erledigt werden, deswegen braucht man auch nicht nachzubesetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ganz anders ist es – was Sie, Herr Kollege Würschl, angesprochen haben – im Bereich von Polizei, Gendarmerie. Ich möchte es Ihnen aber auch ersparen aufzuzählen, wie viele Gendarmerieposten in den vergangenen Jahren geschlossen wurden. Ich glaube, dass wir sichergestellt haben, dass wir dort, wo es um die Sicherheit vor Ort, nämlich auf der Strasse, geht, dort, wo es um die Sicherheit für den Bürger geht, auch die entsprechenden Personalressourcen zur Verfügung stellen, und dazu bekenne ich mich voll und ganz.

Gespart werden kann in der Verwaltung. Ich bin zum Beispiel nicht der Meinung, dass Polizisten und Gendarmen, die eine Spezialausbildung haben, dazu da sind, Verwaltungstätigkeiten, Schreibarbeiten zu verrichten, die genauso gut eine Verwaltungsbeamtin oder ein Verwaltungsbeamter billiger und auch schneller erledigen kann.

Das heißt, wir müssen die Exekutivbeamten von der Verwaltungstätigkeit entlasten, und wir müssen endlich auch einmal für die Exekutivbeamten ein Dienstrecht und ein Besoldungsrecht zu haben, das ihrer Leistung gerecht wird. Das ist meine Zielsetzung, Herr Kollege Würschl! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.) Wir möchten nicht – so wie in den vergangenen Jahren – einen Zustand perpetuieren, wonach Exekutivbeamte in diesem Land ein wirklich beschämend niedriges Grundgehalt haben, das bedeutet, dass sie im Krankheitsfall oder im Falle einer Suspendierung mehr oder weniger auf das Existenzminimum zurückfallen und nur auf Grund von Überstunden und Zulagen überhaupt überleben und ihre Familie erhalten können, sondern wir wollen ein ordentliches Dienst- und Besoldungsrecht gestalten, das ein höheres Grundgehalt und ein Zulagensystem vorsieht, das die Mehrleistung auch wirklich abdeckt, und zwar für jene, die im Außendienst sind, und damit auch Gerechtigkeit in diesem Be


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