Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 90

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Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Ram. Ich erteile ihm dieses.

14.07

Bundesrat Thomas Ram (Freiheitliche, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der rapide Siegeszug des Internet begleitet uns in den letzten Jahren. Es dient mittlerweile breiten Bevölkerungsschichten als Informationsmedium, vor allem im beruflichen Bereich, und wir alle nutzen das Internet. Zunehmend bietet es der Bevölkerung und den Konsumenten eine große Hilfe und Unterstützung.

In Österreich nutzen derzeit schon 3 Millionen Menschen dieses neue, innovative Medium. Auch die Geschäfte im Internet haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Besonders jetzt im Weihnachtsgeschäft spürt man den Boom, der das Internet begleitet, und immer mehr Konsumenten und Unternehmer nutzen das Internet als persönliche Plattform für ihre Geschäftsbeziehungen.

Gerade deswegen ist es notwendig, Maßnahmen zu setzen, um Transparenz, Rechtssicherheit und die Klärung von Haftungsfragen zu gewährleisten. Besonders notwendig, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es aber, die Konsumenten zu schützen. Daher einige Worte zu den sehr ausführlichen und sicherlich sehr überdachten Ausführungen des Kollegen Mag. Hoscher bezüglich des Internationalen Privatrechtes.

Die Regelung, die hier normiert wird, bezieht sich auf das Herkunftsland. Diese Regelung ist zwischen den Unternehmen vorgesehen. Das bedeutet, jeder Anbieter muss sich nach dem Recht seines Heimatlandes richten und orientieren. Bei den Konsumenten als Vertragspartner wird dieses Prinzip jedoch umgedreht, sodass auch für den Konsumenten das Recht seines Heimatlandes gilt. Das ist, so meine ich, ein sehr wesentlicher Schritt, ein sehr wichtiger Schritt in Richtung vermehrten Konsumentenschutz in Bezug auf dieses neue Medium.

Alles in allem ist dieses E-Commerce-Gesetz für uns von der freiheitlichen Fraktion ein sehr gelungenes Gesetz. Es bietet die Voraussetzungen dafür, dass auch in Zukunft weiteren Bevölkerungskreisen die Teilnahme an den modernen Kommunikationsmitteln ermöglicht wird und dass dabei auch zielgerichtet vorgegangen wird. Daher wird meine Fraktion gerne zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.09

Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Auer. Ich erteile ihr dieses.

14.09

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Wir diskutieren hier die Vorlage zum ECG, in der die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr umgesetzt wird. Dass wir grundsätzlich einer solchen Regelung in Österreich zustimmen, wurde bereits von Abgeordnetenkollegen zum Ausdruck gebracht.

Es wurde von den Verfassern im Nationalrat Dank für diesen exzellenten Begutachtungsentwurf geäußert, und es wurde ihnen auch gratuliert. Dieser Gratulation möchte ich mich anschließen.

Anschließen möchte ich mich aber auch der Kritik meiner Fraktion an der Regierungsvorlage, denn diese ist etwas anders verfasst: Sie ist unvollständig, und es fehlt, so könnte man sagen, die Begleitforschung.

Einig sind wir uns – so behaupte ich einmal – über die Annehmlichkeiten der Anwendung des Internet. Es öffnet uns allen den Zugang zu verschiedenen neuen Welten. Die Einladung zum Verweilen in diesem Medium birgt aber auch viele Tücken und erfordert deshalb Verbraucherschutzmaßnahmen, die leider noch nicht oder zu wenig vorhanden sind. Auch in Richtung Konsumentenschutz für die im Internet Surfenden und vor allem für die Käuferinnen und Käufer via


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