Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 91

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Internet gibt es viel zu wenig Verbraucherschutzmaßnahmen, und es gibt auch viel zu wenig Kontrollen.

Wie schon zuvor von Herrn Kollegen Hoscher festgestellt, war im Ministerialentwurf ausdrücklich vorgesehen, dass es hiefür eine Aufsichtsstelle gibt, und zwar die Aufsichtsstelle "KommAustria" – aber nicht nur diese allein, sondern sie hätte sich auch einer weiteren Gesellschaft bedienen können, um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Es ist mir unerklärlich, warum von dieser effizienten Form eines Konsumentenschutzes Abstand genommen wurde. Eigentlich wäre es doch naheliegend gewesen, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, die einen Konsumentenschutz auf einheitlichem Niveau im gesamten Bundesgebiet sicherstellt. Das war im ursprünglichen Entwurf auch so vorgesehen, wurde aber einfach ignoriert und nicht in die Regierungsvorlage eingearbeitet.

Der Konsumentenschutz wird dadurch auf Kosten der Konsumenten unterlaufen, und es gibt eine Art Freibrief für alle Anbieter im Internet. Ich finde, es gibt eine regelrechte Einladung, den Konsumentenschutz zu missbrauchen! Diesbezüglich vermisse ich die Initiativen von Seiten der Regierungsparteien, und deshalb stimmt meine Fraktion dieser Regierungsvorlage nicht zu. (Beifall bei der SPÖ.)

14.13

Präsident Alfred Schöls: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Vizekanzlerin. Ich erteile es ihr.

14.13

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe die Ehre, heute den Justizminister zu vertreten, der sich beim GI-Rat in Brüssel befindet, und darf an seiner Stelle zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung nehmen.

Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates für das zur Verhandlung stehende Bundesgesetz behandelt einige wichtige Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit Online-Diensten in den letzten Jahren auch aus der Praxis ergeben haben. Dieses Gesetz regelt nicht alle juristischen Probleme, die sich im Zusammenhang mit elektronischen Diensten ergeben, es behandelt nur einzelne Aspekte des E-Commerce, die allerdings für die weitere Entwicklung dieses Kommunikationsmittels, für das Vertrauen der Verbraucher in das Internet und für den Wirtschaftsstandort Österreich von großer Bedeutung sind.

Einen wichtigen Teil dieses E-Commerce-Gesetzes bilden die Regelungen über die von Online-Anbietern einzuhaltenden Informationspflichten. Vielfach weiß der Nutzer nicht, wer sein Gegenüber ist, nähere Angaben zum Unternehmen fehlen, und häufig werden redaktionelle Inhalte von Werbeeinschaltungen nicht getrennt, sodass die Seriosität einer Angabe kaum hinterfragt werden kann. Und es ist auch schon vorgekommen, dass Nutzern, die sich an sich nur über das Angebot informieren wollten, Bestellungen unterschoben wurden.

Diesen Unzukömmlichkeiten soll durch detaillierte Informationsverpflichtungen entgegengewirkt werden. Das Gesetz ist bestrebt, im Internet transparente Verhältnisse zu schaffen. Der Verbraucher und Nutzer soll wissen, mit wem er es zu tun hat, er soll wissen, wohin er sich im Falle von Reklamationen wenden kann, und er soll darüber informiert werden, wenn eine Einschaltung von einem Unternehmen gesponsert wird.

Besonders wichtig sind auch die Regelungen über den Vertragsabschluss über Online-Shops. Hier verpflichtet das Gesetz die Anbieter dazu, die Nutzer zum Vertragsabschluss hinzuführen und ihnen den Bestellvorgang zu erklären. Irrtümer, die gerade bei der Abgabe einer Bestellung über die Tastatur leicht einmal passieren können, sollen rechtzeitig aufgeklärt werden, indem dem Nutzer einfache Korrekturmöglichkeiten eröffnet werden.

Diese Regelungen zum Schutz der Verbraucher sollen vor allem das Vertrauen der Konsumenten stärken. Sie sollen auch solchen Nutzern, die in den modernen Medien noch nicht so versiert sind, die sich nicht so gut auskennen und die deshalb das Internet scheuen, die neuen Medien nahe bringen.


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