Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 95

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hat man auch da schon Hintergedanken gehabt, um dieser Formulierung oder diesen Klarstellungen nicht nachkommen zu können.

Es gibt Verschlechterungen für die Mieter und Verbesserungen für Hauseigentümer und Immobilientreuhänder. Nun ja, das ist eben die Richtung, in die man für die Zukunft scheibchenweise weiterarbeiten will. Was da passiert ist, ist ganz klar und deutlich zu sehen, wenn wir nur ein paar Punkte aus dieser Novelle herausgreifen.

Man kann zum Beispiel feststellen, dass die Verfahrenskosten im Außerstreitverfahren von 330 S auf 550 S angehoben wurden. – Dazu kann man sagen, eine Kleinigkeit, aber immerhin ist das ein nicht unwesentlicher Betrag.

Aber bereits am 1. April 2001 – und das ist kein Aprilscherz, es ist tatsächlich wahr – hat man dann den Betrag in der Höhe von 550 S auf 600 S erhöht: Also innerhalb von 15 Monaten hat man auf diese Art und Weise Geldbeschaffung betrieben.

Abgeschafft hat man das Hausbesorgergesetz. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass das ganz bewusst gemacht wurde, um vor allem in jenen Bereichen, in denen es gut funktioniert hat, in denen es sinnvolle Regelungen gab, in denen vor allem für die Beschäftigten Sicherheiten gegeben waren, alles abzuschaffen.

Man hat aber auch gleich in einem Aufwaschen die so genannten Studentenmietverträge abgeschafft. Studenten brauchen auch nichts Besonderes, gerade wenn sie vom Land in die Stadt zum Studieren kommen – egal, ob das jetzt in Wien ist oder in einer anderen Stadt, in der wir Universitäten haben.

Sie haben in dieser "sozialen" Regierung ohnehin für die Studenten etwas gemacht, Sie haben noch 5 000 S pro Semester zusätzlich für das Studieren eingeführt! Sie meinen ja: Wir machen schon etwas für die jungen Leute! Wir sind darum bemüht, der Jugend eine bessere Zukunft zu bieten! – Sie zeigen uns tagtäglich, wie es gemacht wird, Frau Vizekanzlerin! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie denken aber auch daran, dass vor allem unsere Hausherren und Immobilientreuhänder – diese sind in vieler Hinsicht noch viel stärker daran interessiert, dass Sie diese Umsetzungen machen – profitieren und die Mieter mit ihren Mietverträgen möglichst angreifbar bleiben.

Sie haben es zum Beispiel geschafft, dass jetzt auch Kettenmietverträge gemacht werden können. Das heißt, der Vermieter sagt, ich gebe dir meine Wohnung für drei Monate, für fünf Monate, und dann sage ich dir, wie es weitergeht. Das machen wir zum Beispiel auch mit Betrieben. Sehr schön! Man kann "wunderbar" weiterdenken, "wunderbar" für die Zukunft planen, wenn man nicht einmal weiß, wie lange man diesen Vertrag für diese Wohnung haben wird.

Sie haben aber auch – auch das haben Sie mit System gemacht – die Dachbodenwohnungen ausgenommen vom Recht, überprüfen zu lassen, wie die Betriebskostenabrechnung aussieht, ob sie in Ordnung ist oder nicht. Das ist nicht mehr enthalten, Frau Vizekanzlerin, und Sie wissen das! Wir sind damit in der neuen Situation, dass wir nicht mehr kontrollieren lassen können, ob die Ablösen, die für diese Dachbodenwohnungen – schon richtig, "nur" Dachbodenwohnungen, aber da gibt es eine Menge davon – bezahlt wurden, in Ordnung sind, ob sie vom Preis her gerechtfertigt sind und ob sie auch ordnungsgemäß versteuert worden sind. – Sie sagen: Brauchen wir nicht mehr, weg damit! Das ist Vereinfachung!

Es gibt eine Neuordnung im Befristungsrecht. Es gibt jetzt Kurzzeitbefristungen bei den Mietverhältnissen. Das ist für die Mieter natürlich als Negativum zu sehen. Und da kann man sagen, was man will: Es kommt vor allem bei den Befristungen bei Geschäftsräumlichkeiten zu einer Situation, an der in erster Linie Klein- und Mittelbetriebe zu knabbern haben werden. Es wird weniger Investitionswillen geben, und im Grunde genommen stellt das vor allem für Jungunternehmer eine Behinderung bei ihrer Unternehmensgründung dar. Denn wenn man keine Sicherheit hat, wenn man nicht weiß, wie lange einem dieses Mietobjekt zur Verfügung steht, dann


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