Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 96

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wird man sich vielfach auch die Unternehmensgründung überlegen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Himmer. )

Wir haben im Juni 2001 eine Indexanpassung zum Kategoriezins durchgeführt, die sich auf Grund der rasch steigenden Inflationsrate mit mehr als 5 Prozent niedergeschlagen hat. Auch das ist hier logischerweise enthalten.

Es gab dann noch eine ganz tolle Idee: Man hat gesagt, es gibt so viele Wohnungen, Mietwohnungen, die die Mieter sicherlich gerne kaufen würden, die die Mieter sehr gerne im Eigenbesitz haben würden. Man hat dabei vor allem bundeseigene Wohnungen herangezogen und gesagt, die kann man jetzt kaufen.

Interessanterweise hat sich das Interesse am Kauf dieser Wohnungen mehr als in Grenzen gehalten. Wenn ich mir allerdings anschaue, in welche Kategorien die Einteilung erfolgte und welch "einfache finanzielle Mittel" – unter Anführungszeichen –hiefür notwendig sind, dann, muss ich sagen, ist es mir schon verständlich, dass kein allzu großer Andrang auf diese Wohnungen gegeben ist.

Für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Zweifamilienhäuser gilt das Mietrecht nicht mehr. Das ist auch etwas "Schönes". Dies betrifft sicherlich verstärkt den ländlichen Raum. In Wien wird dies weniger zum Tragen kommen, aber ich habe zum Beispiel Verwandte in Tirol, die alle entweder dort, wo die Möglichkeit bestanden hat, ein Haus bauen haben müssen, oder in einem Haus Untermieter sind oder sich eingemietet haben. Da ist es natürlich schon eine sehr "angenehme" Situation, wenn für diese Menschen, die ein ganz normales Mietverhältnis haben, kein Mietrecht mehr gilt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben damit im Grunde genommen zwei Klassen von Mietern geschaffen. Es muss uns klar sein, was in diesem Fall diese Bundesregierung gemacht hat, und zwar nicht ohne Hintergedanken gemacht hat, ich sage es noch einmal. (Bundesrat Dr. Böhm: Alter Mieterschutz!)

Befristete Mietverträge mit einem Jahr Kündigungsfrist – früher war es so, dass man nach einem Jahr auch für längere Zeit abgeschlossene Mietverträge kündigen konnte –gibt es auch nicht mehr. Einen Mietvertrag, der für zehn Jahre abgeschlossen war, konnte ich nach einem Jahr (Zwischenruf des Bundesrates Grissemann – lieber Kollege, fragen Sie nicht, Sie wissen es doch selbst – kündigen, und zwar mit Angabe eines wichtigen Grundes: Ortswechsel meines Betriebes, Ortswechsel aus beruflichen Gründen. Das war ein Kündigungsgrund. Wenn ich das in Zukunft nach zwei Jahren machen will, dann ist es rechtlich gesehen so, dass ich bei einem Zehnjahresvertrag die restlichen acht Jahre die Miete weiter zu bezahlen habe, meine Damen und Herren! – Sehr sozial, Hochachtung, auch das ist wunderbar!

Es gibt mehr Abhängigkeit und weniger Flexibilität. Das ist die Richtung, in die gearbeitet wurde. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen gerade von der freiheitlichen Fraktion! Plakate auf die Wände picken, auf denen steht: Mieten senken!, ist gut. Es ist nur relativ schnell durchschaut worden, dass das wahre Ziel nichts anderes ist, als die Mieten zu erhöhen. Mieterschutz scheibchenweise abbauen, demontieren, aushöhlen – das ist Lobbyismus, meine sehr verehrten Damen und Herren, um nicht zu sagen Freunderlwirtschaft im Bereich der Immobilientreuhänder und Hauseigentümer. (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: No, no!)

Wir lehnen dies ab. Deshalb werden wir diesem Antrag auch keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.33

Vizepräsident Jürgen Weiss: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Folgendes bekannt geben, damit sich der Schrecken in Grenzen hält: Es wurden dringliche Anfragen verteilt. Es handelt sich nicht um zwei weitere, sondern es bleibt bei den zwei einge


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