Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 101

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14.52

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die durch die Mietrechtsnovelle 2001 eingeführten Neuerungen lassen sich im Wesentlichen in ihren Auswirkungen mit drei Stichworten festmachen: Konjunkturbelebung, Liberalisierung und Rechtsbereinigung.

Wenn sich im internationalen Umfeld die konjunkturellen Determinanten verschärfen – und das ist nun zweifellos der Fall –, ist die Politik gefordert, bestmögliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich zu schaffen. Um dies zu bewerkstelligen, müssen Anstrengungen auf allen Ebenen unternommen werden, wie die Bundesregierung dies gestern zum Beispiel auch im Rahmen des Konjunkturgipfels getan hat mit einer ganzen Reihe von konjunkturbelebenden Maßnahmen, zum Beispiel gerade in der Bauwirtschaft, die in der jetzigen Situation besonders betroffen ist. Aber auch zivilrechtliche Maßnahmen können einen Beitrag dazu leisten.

Mit dieser Mietrechtsnovelle 2001 werden künftige Dachbodenausbauten mit Ausnahme des Kündigungs- und Befristungsschutzes aus dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes herausgenommen. Damit wird ein erhebliches rechtliches Hindernis für solche Dachbodenausbauten beseitigt und ein wichtiger Anreiz für Investitionen auf diesem Gebiet des Wohnbaus gegeben. Davon werden vor allem im urbanen Raum bedeutende Impulse für die Bauwirtschaft und verbunden damit auch positive beschäftigungspolitische Effekte ausgehen, die gerade in der Gegenwart besonders vordringlich sind.

Herr Kollege von der sozialdemokratischen Fraktion! Ich darf Ihnen sagen, dass wir damit auch dem Wunsch des Vorsitzenden der Gewerkschaft Bau-Holz Driemer entsprechen, der gestern die Bundesregierung dringend aufgefordert hat, alle Hindernisse zu beseitigen, die Baumaßnahmen verzögern oder verhindern könnten. Und das ist genau so ein Punkt, bei dem es um eine solche Sache geht. Bei aller Kritik, die Ihnen selbstverständlich frei steht, das ist überhaupt keine Frage, möchte ich Sie schon bitten, wirklich in der Sache zu diskutieren. Wenn man Ihnen zuhört, hat man das Gefühl, Eigentum ist Raub – so weit sind wir in dieser Republik nicht –, sondern Eigentum ist immer noch ... (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es gibt auch noch so etwas wie Privatautonomie bei der Gestaltung von Verträgen und Vertragsbeziehungen. Ich würde Sie auch bitten, die Bürger nicht für so unmündig zu halten. Ich glaube, dass Bürger in der Lage sind, ein relativ einfaches Vertragsverhältnis – und über diese reden wir hier – auch autonom selbst abzuschließen. Man muss ihnen nicht jede Mündigkeit absprechen, denn das ist, so glaube ich, auch ein Versäumnis der Vergangenheit, dass man viel zu oft geglaubt hat, man muss alles und jedes regeln, und viel zu wenig auf die Regelungsfähigkeit der Bürger untereinander in ihren privaten und auch Geschäftsbeziehungen vertraut hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Umwandlung der bisherigen Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge in einen Teil des Hauptmietzinses ist als ein Akt der Rechtsbereinigung zu verstehen, weil damit der bisherige Etikettenschwindel beim Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag sein Ende findet.

Insgesamt bringt diese Mietrechtsnovelle 2001 zwar nur punktuelle Änderungen mit sich, doch werden mit diesen Änderungen schon kurzfristig wichtige beschäftigungs- und rechtspolitische Ziele erreicht.

Schließlich gliedert sich diese Novelle auch harmonisch in die langfristige Entwicklung dieses Rechtsgebiets ein, indem sie da und dort schon verwirklicht, was später durch einen größeren Reformschritt für die gesamte Materie umgesetzt werden soll. Diesbezüglich setzen wir in die Bemühungen des Justizministers großes Vertrauen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.55

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


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