Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 100

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Herr Kollege Reisenberger hat sich zwar positiv dazu geäußert, dass sozialpädagogisches Wohnen hier als Ausnahme statuiert wird, aber er meinte auch noch, man sollte die einzelnen Vereine aufzählen und deren Namen in das Gesetz schreiben.

Herr Kollege Reisenberger! Ich muss Ihnen sagen, diese Kasuistik ist eigentlich mit ein Grund dafür, warum unter anderem das Mietrechtsgesetz so schwer verständlich gewesen ist. Es ist für mich unverständlich, dass man versucht, diese Art von Kasuistik, die man im Mittelalter gehabt hat, jetzt wieder in ein neuzeitliches Gesetz hineinzunehmen. Wenn ein neuer Verein gegründet wird, würde das dazu führen, dass das Gesetz wieder geändert werden muss. Gott sei Dank sind jene, die diese Vorlage gemacht haben, nicht auf die Ideen gekommen, die Sie uns hier dargelegt und unterbreitet haben.

Zum Mietrechtsgesetz allgemein: Ich bin froh, wenn wir da ein bisschen mehr Klarheit schaffen, und bin dankbar, dass das gemacht wird. Wer sich mit dem Mietrechtsgesetz beschäftigt hat – und das sind hier sicher einige –, der wird mir zustimmen, dass dies wirklich eines der unverständlichsten Gesetze ist, die ich jemals gelesen habe, und ich habe auch einmal so etwas Ähnliches studiert. Wenn sich schon Juristen nicht auskennen, weil das ganze Mietrechtsgesetz inhaltlich so verworren und auch in sich unlogisch ist, dann stellt sich für mich die Frage, wie der einfache Bürger, als dessen Vertreter Sie von der SPÖ sich immer gerne bezeichnen, mit diesen Gesetzen zurechtkommen soll. Der Bürger allein kann sich nicht mehr auskennen, wie ein Mietvertrag aufgelöst werden kann, denn da muss er zuerst hinterfragen, wann das Haus gebaut wurde, da in diesem Fall das Datum entscheidend ist, ob öffentliche Mittel zu Hilfe genommen worden sind und so weiter. Ich meine, jeder Ansatz, hier etwas zu verändern, ist positiv zu sehen. Ich kann den Verantwortlichen nur dazu gratulieren, dass endlich etwas gemacht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hinsichtlich der Dachböden wurde schon einiges gesagt. Ich kann das nur unterstreichen. Es ist doch sinnvoll, wenn man brachliegende Wohnobjekte, die vorhanden sind, Wohnungssuchenden leichter zuführt. Was daran falsch sein sollte, verstehe ich nicht. Herr Reisenberger! Sie konnten mir das in Ihren Ausführungen nicht darlegen. Sie haben zwar lange gesprochen, aber Sie konnten mir nicht sagen, was daran falsch sein soll.

Ich habe Ihnen sehr genau zugehört, aber ich habe nicht entnehmen können, was da wirklich falsch ist.

Zuletzt wurde auch die Baubewirtschaftung angesprochen; auch das kann ich unterstreichen. Ich meine, dass es richtig ist, gerade bei solchen Branchen Akzente zu setzen. Dieses Gesetz wird mit dazu dienen, Impulse für die Bauwirtschaft zu setzen. Das halte ich auch für ganz wichtig. Wir haben gehört, dass es gerade für diese Branche im Moment sehr wichtig ist, Akzente zu setzen.

Noch einmal: Ich meine, dass mit diesem Gesetz Rechtsgrundlagen entwickelt wurden, die in Zukunft hoffentlich leichter für jene verständlich sind, die sie anzuwenden haben. Es sollte eigentlich die Grundlage jedes Gesetzes sein, dass es Rechtsnormen beinhaltet, die auch jenen verständlich sind, für die sie erlassen wurden.

Bereits vorhandener Wohnraum wird Wohnungssuchenden zugeführt, und es kommt zu einer Belebung der Bauwirtschaft. Diese drei Positiva durfte ich jetzt zum Schluss noch erwähnen. Daher ist dieses Gesetz ein gutes Gesetz.

Ich bitte ebenfalls, ähnlich wie mein Vorredner das auch gesagt hat, ein bisserl diese parteipolitische Brille, die Sie sich vielleicht über Jahre angeeignet haben, abzulegen und zu sagen, das ist eine gute Sache. Gehen wir gemeinsam den Weg der Modernisierung, der Liberalisierung und der Belebung der Wirtschaft! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer das Wort. – Bitte.


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