Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 106

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erfolgt, sodass der vom ‚Konvent‘ erarbeitete Entwurf bzw. die erarbeiteten Optionen als Grundlage der Regierungskonferenz anerkannt werden können und dass sich der ‚Konvent‘ Geschäftsordnung, Strukturierung und Reihenfolge der Tagesordnung selbst geben möge;

4. darauf hinzuwirken, dass die Kommission ein Konzept zu Struktur, Moderation und Auswertung der öffentlichen Debatte entwickelt, wobei vorgesehen werden soll, dass die öffentliche Debatte an den ‚Konvent‘, die nationalen Parlamente und die Regierungen der Mitgliedstaaten gerichtet wird;

5. im Prozess der Vorbereitung der Regierungskonferenz der Europäischen Union weiterhin die Bundesländer in geeigneter Weise einzubinden und diesbezüglich auch die Gemeinsame Länderstellungnahme vom 23. Oktober 2001 zu berücksichtigen."

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Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

15.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Verlesung dieses Entschließungsantrages, der genügend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

15.11

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist ein interessanter Scheidepunkt, wenn wir über den Vertrag von Nizza sprechen, weil er auf der einen Seite eine bestimmte Entwicklung der Europäischen Union tatsächlich, wie das Kollege Hösele gesagt hat, ermöglicht hat und irgendwie zu einem Kulminationspunkt geführt hat; gleichzeitig hat dieser Vertrag aber auch die Grenzen des bisherigen Entscheidungssystems der Europäischen Union klar und deutlich aufgezeigt, diese aber nicht – oder in den zentralen Punkten nicht – überwunden. So wird er vielleicht als ein solcher möglicher Wendepunkt länger in Erinnerung bleiben als andere Zwischenstufen der Weiterentwicklung der europäischen Verträge, weil er zugleich eine Art demokratischer Handlungsauftrag ist.

Bevor man nun allzu schnell auf diesen Zug aufspringt und sagt: Eine bürgernähere, demokratische Europäische Union ist doch das, was wir alle wollen!, muss man sich – und da kann es durchaus unterschiedliche Antworten geben, und sie müssen auch nicht entlang der Parteilinien ausfallen – mit der Frage auseinander setzen, was denn nun in unserem österreichischen Interesse liegt oder liegen kann und welche Verzichtserklärungen – ich nenne es ganz bewusst so – wir abzugeben bereit sind, wissend, dass damit die nationale Vetomacht reduziert wird, aber die nationale Vetomacht eben auch ein Stück europäische Bremse ist.

Insofern hat der Vertrag von Nizza auch bei seiner relativen Ausweitung der Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen manches eben nicht gelöst, aber die Fragestellungen auf den Punkt gebracht. Niemand – und ich werde das am allerwenigsten versuchen – sollte eine Antwort aus der Hüfte schießen. Diese Antwort ist sehr gründlich zu diskutieren, und wer am Ende zu einem Ergebnis kommt, das sich von seiner ersten Wortmeldung unterscheidet, sollte nicht kritisiert, sondern gelobt werden.

Deshalb möchte ich auch hier keine Postulate aufstellen, sondern einfach resümierend sagen: Ja, wir alle haben von unserem ganzen Politikverständnis her ein starkes Bestreben, von der Europäischen Union mehr Demokratie einzufordern, wir alle sind emotional irgendwo an dem Punkt angesiedelt, in dem wir von der Europäischen Union mehr Gestaltung in Richtung eines normalen, uns im nationalen Rahmen vertrauten Politikgefüges verlangen, also: mit einer Art Regierung – ob das Kind jetzt "Kommission" heißt, ist nicht so wichtig –, mit eben nicht nur einer "Art Parlament", sondern einem wirklichen Parlament und möglicherweise auch weiterhin mit wie auch immer zusammengesetzten zweiten quasi-parlamentarischen Ebene, auf welcher, senatsähnlich, die Interessen der Mitgliedstaaten stärker vertreten sind.


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