Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 116

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Wir nehmen um 16 Uhr unsere Verhandlungen wieder auf und kommen zum Aufruf der dringlichen Anfrage an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.

(Die Sitzung wird um 15.59 Uhr unterbrochen und um 16.03 Uhr wieder aufgenommen. )

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir nehmen die Sitzung wieder auf.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Hedda Kainz und GenossInnen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend die Pensionsanpassung für das Jahr 2002 (1890/J-BR/01)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die dringliche Anfrage der Bundesräte Hedda Kainz und Genossinnen und Genossen betreffend die Pensionsanpassung für das Jahr 2002 an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.

Diese Anfrage ist inzwischen allen Bundesräten zugegangen, daher erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Frau Bundesrätin Hedda Kainz als erster Anfragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort. – Bitte.

16.03

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Anpassung der heurigen Pensionen sollte unter Einbeziehung eines Gutachtens oder Testgutachtens der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung vorgenommen werden. Diese Vorgangsweise entsprach nicht den Vorgaben, und es wurde ein Anpassungsfaktor gewählt, der niedriger ist als der, der diesen Vorgaben entsprechen würde.

Damit nicht genug: Es gibt jetzt einen Antrag der Abgeordneten einer Regierungspartei, die genau das einfordern, was eigentlich bestehendes Recht ist und hätte passieren müssen. Man könnte dies als groteske Situation abtun, wenn diese Groteske nicht einen Realwert von 1,6 Milliarden Schilling bedeuten würde, eine Summe, die unseren Pensionisten vorenthalten wird. Meine Damen und Herren! Ich bezeichne das als Pensionsraub! (Beifall bei der SPÖ.)

Das geschieht noch dazu vor dem Hintergrund, dass bereits durch erschwerte Zugangsbedingungen und durch Leistungskürzungen 53 Milliarden Schilling in diesem Bereich eingespart werden. Das wird einer Gruppe von Menschen vorenthalten, die, wenn sie männlichen Geschlechts sind, durchschnittlich 15 800 S Pension haben, und die, wenn sie weiblichen Geschlechts sind, 9 200 S zu ihrer Lebensführung zur Verfügung haben.

Von der sozialen Kälte, die das ausdrückt, ganz abgesehen ist das auch eine Vorgangsweise, die den immer wieder zitierten Wirtschaftsstandort Österreich ganz entscheidend schwächt, weil diese Beträge der Wirtschaft in Form der entgangenen Kaufkraft fehlen.

Die Kaufkraft schwächen, die Inflation anheizen – ein Teufelskreis, meine Damen und Herren der Regierungsparteien, den Sie zu verantworten haben, ein Teufelskreis, aus dem sich die Gruppe der Pensionisten nicht befreien kann, weil gerade diese Gruppe keine Gestaltungsmöglichkeiten hat. Sie sind also gezwungen, die Folgen dieser Belastungswelle hinzunehmen, verschärft noch durch all die Belastungen, die im Gesundheitsbereich zu tragen sind. Rezeptgebühren von einigen hundert Schilling, so wird von Pensionisten berichtet, sind keine Seltenheit. 20 Prozent Selbstbehalt auf alle Leistungen sind einerseits im Regierungsübereinkommen festgeschrieben, und andererseits lässt sich auch die Befürchtung nicht von der Hand weisen, dass das Schreiben des Herrn Staatssekretärs Waneck an die Pensionsversicherungsanstalten unter Umständen bedeutet, dass diese 20-prozentigen Selbstbehalte demnächst einer Realisierung zugeführt werden sollen.


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