Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 118

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schen den Pensionisten – also jener Generation, die Sie heute dankenswerter Weise in Schutz nehmen – und jener Generation, die aktiv gearbeitet hat, im Verhältnis 2: 1 zu Ungunsten der Pensionisten war. Ich sage das deswegen so klar, damit man auch einmal Transparenz in dieses System bekommt.

Sie haben damals genauso wie ich heute das System der Gesundenversorgung und der Krankenversorgung in Österreich auf hohem internationalen Niveau stabilisieren müssen. Sie sind damals folgenden Weg gegangen: Sie haben auf der einen Seite einen Selbstbehalt in der Höhe von 50 S und auf der anderen Seite einen verschleierten Selbstbehalt in Form der 0,2-prozentigen Erhöhung eingeführt – Monat für Monat, 14 mal im Jahr –, um so die notwendigen Mittel für das System zur Verfügung zu stellen.

Wir sind einen anderen Weg gegangen, indem wir einen einheitlichen Selbstbehalt bei den Ambulanzgebühren in der Höhe von 150 S und 250 S mit sozialen Ausnahmeklauseln eingeführt haben. Die Klauseln, die es für die Regelungen im Ambulanzenbereich gibt, sind im Gesetz nachlesbar und mehrfach diskutiert worden. Aber eines ist auch klar: Die Ausnahmeregelungen sind sozialer gestaltet als die Ausnahmeregelungen jener Sozialversicherungsgesetze, die bis dato schon Zuzahlungen gekannt und diese Zuzahlungen in wichtigen Bereichen nicht nach oben limitiert haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube daher, dass auch in der Betrachtungsweise einiges zurechtzurücken ist. Ich glaube, dass Transparenz im System, Teilnahme an der Transparenz im System und Kontrolle des Systems durch den Patienten etwas Wichtiges sind. Diese Bundesregierung hat sich der von ihr umgesetzten Möglichkeiten, das System zu stabilisieren, bedient. Sie haben sich anderer Möglichkeiten bedient. Aber eines ist klar: Die Seniorengeneration haben Sie zu Ihrer Zeit nicht entlastet, sondern überproportional belastet, was auch durchaus verständlich ist, weil auch die Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung durch Senioren überproportional erfolgt als durch alle anderen Generationen, von null bis 60 herauf. Es ist verständlich, warum man das so gestaltet hat. Aber man sollte sich von den Gestaltungsmöglichkeiten, die man selbst hier im Parlament vertreten hat, nicht verabschieden, sondern man sollte das auch im Sinne der Fairness sehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie auch auf die Pensionssteigerungen und Inflationsraten der vergangenen Jahre verweisen: 1980 betrug die Inflation 6,4, die Pensionssteigerung 5,6; 1981: 6,8 – 5,1; 1984: 5,6 – 4,0; 1988: 2,0 – 1,1; 1992: 4,1 – 4,0; 1994: 3,0 – 2,5; 1997: 1,3 – 0,0. – Die entsprechenden Kaufkraftverluste können Sie sich selbst ausrechnen. Angesichts dessen sollte man nicht so tun, als ob die ältere Generation von der Sozialdemokratie in den 30 Jahren, in denen sie federführend Verantwortung in diesem Staat gehabt hat, gleich behandelt worden wäre wie heute. Ich bin Ihnen durchaus dankbar dafür, dass Sie Ihre Sicht ändern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, dass das System der Nettoanpassung, das noch immer der derzeitigen Pensionsanpassung zu Grunde liegt, keine Erfindung dieser Bundesregierung ist, sondern im Gesamtpaket der Jahre 1995 bis 1997, also in einem Generationen-vertrag, in dessen Rahmen die Aktiven mit den Pensionisten in unserer Gesellschaft eingebettet sind, auf Grund der gesamten Rahmenentwicklungen unserer Demokratie enthalten ist.

Wir sollten uns, auch wenn es jetzt im tagespolitischen Gezänk opportun ist, nicht darüber unterhalten, mit welchen Details und Prozentpunkten dieser Generationenvertrag zu welchem Zeitpunkt einzuhalten ist, sondern ich sage klar, dass mit der Pensionsanpassung 2002 auch für die Senioren das enge Gürtelschnallen im Sinne des Generationenvertrages endlich beendet ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dem, was laut Nettoanpassungssystem des Jahres 1996 und laut Einsparungspotenzialen der Gutachter in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 zu berücksichtigen war und ist, wurde mit der Pensionsanpassung für das Jahr 2002 mit Ausnahme von 0,1 Prozentpunkten, wenn Sie sich die Gutachten durchlesen, voll Rechnung getragen. Daher bleiben die 1,1 Prozent Pensionsanpassung für alle in aller Zukunft als Faktor bestehen.


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