Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 120

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wird. Dass dieses Problem der älteren Generation einer Lösung zugeführt wird, dass ihre Leistungen im Hinblick auf den Aufbau der Zweiten Republik in Geld anerkannt werden, erfüllt mich als Vertreter dieser Bundesregierung mit Freude, weil ich lange dafür gekämpft habe. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich habe hier ein Schreiben einer Bürgerin vorliegen. Sie lesen solche auch jetzt in den Tageszeitungen, also nicht mehr nur Empörungsschreiben, sondern offensichtlich auch solche Schreiben, in denen die Sache kritischer betrachtet wird. Es gibt Schreiben von Personen, die mehrere Jahre in Pension sind und – unsere Senioren sind gewissenhaft – ihre Beitragszettel aufbewahrt haben. Ich darf in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben verweisen, das ich auch schon im Nationalrat zitiert habe.

Darin teilt mir eine Mitbürgerin ihre Pensionsentwicklung in den Jahren 1991 bis 2001 mit. Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die Höhe der Pension betrug damals 12 039 S, hat in den Jahren der Sozialdemokratie bis 1999 einen Zuwachs in der Höhe von 881 S erfahren und lag damit bei 12 920 S. Dann stieg sie auf über 13 044 S, dann auf 13 148,50 S und liegt nunmehr bei fast 13 500 S. Das ist, so glaube ich, ein beredtes Zeichen. Sie haben den Menschen in zehn Jahren das gegeben, was diese Bundesregierung den gleichen Personen in drei Jahren zukommen hat lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, dass solche Beispiele, weil sie real sind, weil darüber am Biertisch gesprochen werden kann, weil man damit in der Öffentlichkeit auftreten kann, ein gutes Signal für die öffentliche Meinungsbildung sind. Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass die derzeitige Pensionsanpassung, so wie sie erfolgt ist, so wie sie im Verordnungswege erfolgt ist, auch einen durchaus positiven Frauenaspekt hat.

Als Sie, sehr geehrte Damen und Herren, in der Bundesregierung waren, haben Sie zwar mehrfach – und das ist dankenswert – die Ausgleichszulagengrenzwerte erhöht, teilweise sogar Gott sei Dank kräftig erhöht, wir haben das Gleiche gemacht, aber wir haben bei den Ausgleichszulagengrenzsätzen mit 2,9 Prozent die volle Inflation abgegolten. Und ich werde, so glaube ich, auch bei Ihnen dafür Verständnis finden – auch wenn Sie sonst nur Kritik an der Pensionsanpassung haben –, dass das innerhalb der Pensionsanpassung eine notwendige und wertvolle Maßnahme ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben noch etwas gemacht, was es in der Vergangenheit so nicht gegeben hat: Wir haben nämlich auch die Einkommen, die unter diesen Ausgleichszulagenrichtsätzen liegen, um 2,9 Prozent angehoben. Es gibt sehr viele Frauen in diesem Lande, die 15, 16, 17, 18 Jahre lang gearbeitet haben – das können Sie in den Statistiken, auch in der Ihnen zur Verfügung stehenden Statistik der Arbeiterkammer feststellen – und Pensionen in der Höhe von 5 400 S und 7 200 S beziehen. Die bäuerliche Frauenpensionen betragen 2 300 S, 2 400 S, 2 600 S. Diese Frauen bekommen, weil sie in einer aufrechten Partnerschaft sind und der Ehegatte unter Umständen 10 000 S oder 11 000 S verdient und die Pensionen zusammengelegt werden, keine entsprechende 2,9-prozentige Inflationsabgeltung wie jene, die unter diesem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen. Das ist aber genau jene soziale Schicht, die knapp darüber liegt und daher sehr viele Bonifikationen nicht bekommt. Sie bekommen keine Rezeptgebührenbefreiung. Sie haben keine Befreiung von der Rundfunkgebühr. Sie bekommen in den Bundesländern keine Heizkostenzuschüsse, weil sie eben keine Ausgleichszulagenrichtsatzbezieher sind.

Ich glaube daher, dass ich als Sozialminister bei dieser Pensionsanpassung auf eine Schicht gesehen habe, die Sie in Ihrer Verantwortungszeit nicht so berücksichtigt haben. Wenn Sie sich die Statistik in diesem Bereich ansehen, dann werden Sie draufkommen, dass dieser Schritt, die volle Inflationsabgeltung allen Einkommensschichten bis 10 500 S zu geben, so wie es in der Verordnung vorgesehen ist, auch aus frauenpolitischer Überlegung ein durchaus begrüßenswerter sozialer Schritt ist. Jene, die es sich nicht leisten können, in dieser Zeit zu sparen, haben die volle Inflationsabgeltung bekommen, die im Zwischenraum sind, haben mehr bekommen, als ihnen das Gutachten der Experten nach der Nettoanpassung zugebilligt hat,


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