Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 123

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Zur Frage 10: "Wie hoch war der Vorschlag für die Pensionsanpassung im Jahr 2002 im Gutachten der Kommission für die langfristige Pensionssicherung?"

Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung hat in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2001 einen Rahmen von 1,0 bis 1,7 Prozent festgelegt, in dem die Erhöhungen der Pensionen durchgeführt werden können.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass sich daher der Wert von 1,1 Prozent im vorgesehenen Rahmen befindet.

Zur Frage 11: "Wie hoch ist der Wertausgleich nach § 299a ASVG für das Jahr 2002?"

Der Wertausgleich für Personen mit einem monatlichen Pensionseinkommen bis zu 10 500 S beträgt 1,8 Prozent ihrer Jahrespension als Einmalzahlung. Wie ich schon ausgeführt habe, erhalten damit 54 Prozent aller Pensionsbezieher nach ASVG den vollen Wertausgleich. Personen mit einem monatlichen Pensionseinkommen in der Höhe von mehr als 10 500 S erhalten eine Einmalzahlung, die das Ausmaß ihrer Jahres-Pensionserhöhung einheitlich auf 4 200 S aufstockt. Personen mit einem monatlichen Pensionseinkommen in der Höhe von mehr als rund 27 000 S erhalten keine Einmalzahlung. Im Bereich der Pensionsklassen von 29 000 S bis 30 500 S wird die Aufstockung geringfügig über 4 200 S liegen.

Zur Frage 12: "Ist der Wertausgleich für die Pensionen im Jahr 2002 gleich hoch oder unterschiedlich hoch gestaltet?"

Wie den Ausführungen zu Punkt 11 zu entnehmen ist, ist der Wertausgleich in Abhängigkeit zur Pensionshöhe gestaltet.

Zur Frage 13: "Wenn die Pensionen unterschiedlich hoch angepasst werden (Wertausgleich nach § 299a), auf welche rechtliche Grundlage stützen Sie Ihre Vorgangsweise, wenn in vergangenen Zeiten dafür eine gesetzliche Regelung notwendig war?"

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass es eine Rechtsänderung gegeben hat und dass daher die derzeitige Gesetzesänderung im bestehenden § 299a ASVG, die eine Verordnungsermächtigung für eine Gestaltbarkeit von Einmalzahlungen in der derzeit gültigen Form vorsieht, rechtskonform ist. Die weiter zurück liegenden gesetzlichen Regelungen sind auf Grund des damaligen Rechtsbestandes erfolgt.

Zur Frage 14: "Wie viel Steuergeld hat die Inseratenkampagne vom 4. Dezember dieses Jahres – aufgeschlüsselt nach Medien – gekostet?", und zur Frage 15: "Wie viel Steuergeld haben Sie und Ihr Ressort seit Ihrem Amtsantritt für Werbekampagnen und Inserate – aufgeschlüsselt nach Printmedien und anderen Medien – insgesamt ausgegeben?"

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die Kosten für die Öffentlichkeitsinformation in diesem Bereich in allen verwendeten Tageszeitungen – das sind "Kronen Zeitung", "Kurier", Kleine Zeitung", "Salzburger Nachrichten", "Vorarlberger Nachrichten", "Tiroler Tageszeitung", "Oberösterreichische Nachrichten" – einschließlich Agenturkosten und Kosten für die Inseratschaltung in den Tageszeitungen 1 007 000 S betragen haben.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass es mir in der Kürze der Frist nicht möglich war (Bundesrat Würschl: Geldverschwender!), sämtliche Auflistungen zur Frage 15 zusammenzubringen. Was mir derzeit aus meinen Referaten vorliegt, beläuft sich auf 21 529 259,10 S. Ich darf aber darauf hinweisen, dass Frau Kollegin Hostasch im Jahr 1999 zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 23 447 327,10 S aufgewendet hatte (Oh-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP), um Ihnen auch einen Vergleich zu geben, wie meine Praxis ist und wie die Praxis meiner Amtsvorgängerin der Amtsperiode 1995 – 1999 in ihrem letzten Amtsjahr war.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie ferner darauf hinweisen, dass zu meinem Hause auch die Frauensektion und die Gesundheitssektion gehören, sodass daher hier fairerweise auch die Zahlen von Frau Kollegin Prammer hinzuzufügen wären. Ich kann Ihnen diese gerne


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