Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 124

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nachreichen, falls Sie sich dafür interessieren sollten. Aber ich nehme eher an, Herr Kollege Konecny, da sie Ihnen bekannt sind, dürften Sie darauf verzichten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.40

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Albrecht Konecny das Wort. – Bitte.

16.40

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben mit großer Ausführlichkeit eine Erläuterung gehört, mit der versucht wurde, klarzustellen: "Ganz so arg sind wir nicht." – Bitte, das war nicht der Gegenstand unserer Anfrage!

Aber dort, wo wir Sie etwas gefragt haben, haben Sie im Wesentlichen zugeben müssen – und ich sage das im vollen Bewusstsein dessen, was das Wort bedeutet –, an einem bewährten System zum Nachteil der Pensionisten "herumgetrickselt" zu haben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )

Die Paradoxie, eine Pensionserhöhung im Jahre 2000, die an bestimmte Menschen in bestimmter Höhe ausgezahlt wurde, zwei Jahre später – gemessen von der damaligen Verordnung an – per Verordnung um ein halbes Prozent hinaufzurevidieren, das macht Ihnen niemand nach, Herr Bundesminister! Das ist in der österreichischen Rechtsgeschichte einmalig! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )

Ich weiß nicht, ob ich sagen kann: "Es ehrt Sie", aber immerhin sind Sie draufgekommen, dass das nicht wirklich die eleganteste Methode ist. Daher sind die letzten 24 Stunden des Parlamentarismus durch den – ich nehme an, jetzt langsam erfolgreichen – Versuch gekennzeichnet, unter, um nicht mehr zu sagen, Verwendung des § 27 der Geschäftsordnung des Nationalrates doch noch irgendwie eine gesetzliche Grundlage für diesen willkürlichen Eingriff zu Stande zu bringen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es das arme Rettungs-Sanitäts-Gesetz – oder umgekehrt –, das hier als Trägerrakete dienen muss für eine fiktive Pensionserhöhung, die man jetzt wieder abziehen kann. Herr Minister! Das ist gegen jedes rechtsstaatliche Prinzip, und das kann diese Republik nicht tolerieren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )

Sie wagen es, zu sagen, unser Pensionssystem müsse transparent sein – ein Pensionssystem, an dem Sie zwei Jahre später am Rädchen drehen, um etwas abziehen zu können! Was bleibt denn hier an Transparenz, wenn Sie mit Verordnungen in einen Rechtsbestand eingreifen und dann, wenn Ihnen von der Öffentlichkeit auf die Finger geklopft wird, sagen: Na ja, machen wir eben ein Gesetz über den Umweg des Artikels 27 der Geschäftsordnung!? – Herr Minister! Das ist unter dem Niveau österreichischen Regierens nicht nur der letzten 30, sondern der letzten 50 Jahre! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich gebe ja zu, es ist eine Materie, die nicht so einfach darzustellen ist, wie – und darüber können wir uns verständigen – im Bereich des Sozialrechtes transparentere Formulierungen und Regelungen denkbar wären. Aber Sie sagen – und das muss man einmal mitdenken; auch Sie, meine Damen und Herren, sind dazu eingeladen –: Es haben Pensionisten im Jahre 2000 Erhöhungen bekommen, die mindestens 0,6 Prozent ausmachten; es ging in bestimmten Bereichen bis 2,25 Prozent hinauf.

Jetzt reklamieren Sie 0,5 Prozent zurück – aber nicht nur von denen, die es damals bekommen haben, sondern auch von denjenigen, die es nicht bekommen haben! Denn dieser fiktive Anhebungssatz von 1,1 Prozent ergibt sich aus dem Durchschnitt. Das ist eine absolut unzulässige Rechtsoperation, und das wird sich auch noch herausstellen. Aber denjenigen, die da


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