Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 126

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Pensionen im nächsten Jahr von der niedrigen Basis ohne Einmalzahlung erhöht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn Hunderttausende Pensionisten, Millionen Pensionisten wirklich empört sind, dann nicht darüber, dass die Frage diskutiert wird, ob und in welcher Form auch Pensionisten an bestimmten Lastenverteilungen negativ teilzuhaben haben – darüber kann man mit unseren älteren Mitbürgern problemlos diskutieren, davon bin ich auch überzeugt. Was sich diese Menschen verwahren – und das mit unserer vollen Unterstützung –, ist genau diese Trickslerei an einem bewährten System. Man soll offen und ehrlich vor die Pensionisten hintreten – und nicht als zusätzliche Argumentation dann noch ein Inserat nachschießen mit dem Inhalt: Ist eh alles nicht so arg!, denn das ist nicht die Form, die sich diese Generation verdient hat.

Hier wird willkürlich und unserer Überzeugung nach rechtswidrig in die Rechte der Pensionsempfänger eingegriffen. Wenn Sie das jetzt gesetzlich sanieren, sehen wir uns wahrscheinlich vor dem Verfassungsgerichtshof wieder. Ich nehme an, der Umstand, dass Sie es bisher nicht getan haben, hat viel damit zu tun, dass es paradoxerweise technisch, nicht juridisch, viel schwieriger ist, eine Verordnung vor das Hohe Gericht des Verfassungsgerichtshofes zu bringen als ein Bundesgesetz. Die Tatsache, dass Ihnen das erst in zweiter Linie eingefallen ist, mag ja möglicherweise mit diesem Treffpunkt Verfassungsgerichtshof etwas zu tun haben.

Sie werden mir all das nicht glauben, davon bin ich überzeugt. Sie haben sich Ihre Meinung gebildet, sonst hätten Sie nicht so agiert, wie Sie agiert haben.

Es gibt andere Stimmen, die, wenn auch nicht mit der politischen Pointierung, die der Opposition zusteht, inhaltlich denselben Standpunkt vertreten. Ich höre, dass der Kärntner Landeshauptmann öffentlich erklärt hat: Das kann nicht das letzte Wort gewesen sein!

Herr Sozialminister! Ich fordere Sie auf: Wenn Sie schon mir nicht glauben, dann glauben Sie dem zwar in der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehenen, aber immerhin existenten einfachen Parteimitglied, dass das eine höchst ungerechte Lösung ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Bemühen Sie sich nicht um eine bundesgesetzliche Sanierung, sondern lassen Sie dieses Projekt fallen! – Zurück an den Start, probieren wir es noch einmal! Probieren wir eine angemessene und auch dem Geist des Gesetzes entsprechende Pensionserhöhung – sie müsste wohl 1,6 Prozent betragen, mit welchen Abstufungen auch immer –, verzichten wir auf die Einmalzahlungen, geben wir durch unterschiedlich hohe Prozentsätze jenen Pensionisten, die eine geringere Pension bekommen, mehr drauf!

Die Pensionisten werden es in Kauf nehmen, dass sie das, was ihnen zusteht, vielleicht zwei Monate später, dafür aber in voller Höhe bekommen.

Drehen Sie um auf diesem wirklich das österreichische Sozialsystem bedrohenden Kurs! Versuchen wir, vom Punkt Null ausgehend zu einer fairen und für die Pensionisten gerechten Lösung zu kommen! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )

16.54

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Mag. Herbert Haupt das Wort. – Bitte.

16.54

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich darf zu Ihren Ausführungen einiges aus meiner Sicht anmerken.

Ich gebe Ihnen darin Recht, dass der Weg der Prüfung einer Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof sicher bedeutend schwieriger ist, noch dazu, da die unterschiedlichen


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