Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 138

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Kürzung ihrer Pensionen. Damit liegt die Pensionsanpassung um genau 1,8 Prozent unter der Inflationsrate von 2,9 Prozent, wie sie von der Statistik Austria für den der Berechnung zugrunde liegenden Zeitraum vom 1. August 2000 bis zum 31. Juli 2001 ausgewiesen wird.

Wenn, wie Sie, Herr Bundesminister, in Ihren Ausführungen zuvor erwähnt haben, 1,6 Prozent im Budget vorgesehen waren, dann frage ich Sie: Warum haben Sie die Pension nicht um diesen Betrag erhöht? – Das, was Sie, Herr Bundesminister, als sozial ausgewogen bezeichnen, ist nicht nur eine Mogelpackung, es ist eine doppelbödige Politik! Es ist kalter Pensionsraub, auch wenn es Kollege Grasberger anders darzustellen versucht hat.

Noch etwas, Herr Kollege Grasberger, Sie kommen gerade recht! Versuchen Sie nicht noch einmal zu suggerieren, dass sich Pensionisten für eine 4,1-prozentige Pensionserhöhung schämen würden. Denn das könnte auch so verstanden werden, dass sie sich gegebenenfalls zu schämen hätten. Eines möchte ich schon klar festhalten: Österreich ist ein Rechtsstaat, und in Österreich braucht sich niemand für etwas zu schämen, das ihm von Rechts wegen zusteht. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Grasberger! Lassen Sie sich noch eines sagen: Schämen muss sich nur Ihre Fraktion und jene Ihres Regierungspartners; schämen dafür, dass Sie eine solch unsoziale Politik zulassen, ja umsetzen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Beweis dafür ist für mich auch die Tatsache, dass der Anteil von über 60-jährigen arbeitslosen Männern seit dem Vorjahr – passen Sie genau auf – um 114 Prozent und jener der arbeitslosen Frauen ab 55 Jahren um 43 Prozent gestiegen ist. Nochmals: 114 Prozent bei Männern und 43 Prozent bei Frauen!

Sie haben nicht nur das Einkommen der PensionistInnen geschmälert, Sie haben auch auf dem Rücken dieser Menschen ein Nulldefizit zu Stande gebracht. Müssen da die älteren Menschen nicht zur Überzeugung gelangen, dass ihre Interessen und Bedürfnisse von dieser Bundesregierung auf dem Altar der Eitelkeiten zugunsten eines Schwindelnulldefizits geopfert werden?!

Herr Bundesminister! Machen Sie diesem Unrecht ein Ende, aber nicht, indem Sie versuchen, die Pensionsanpassungsverordnung durch entsprechende Änderungen von ASVG-Bestimmungen nachträglich zu legitimieren, sondern indem Sie sie als das, was sie ist, aufheben: als eine sowohl unsoziale als auch ungesetzliche Verordnung! (Beifall bei der SPÖ.)

17.51

Präsident Alfred Schöls: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Haupt. Ich erteile es ihm.

17.51

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie nur noch auf ein Detail bezüglich der 2,9 Prozent Inflationsabgeltung aufmerksam machen. Die Inflationsrate von 2,9 Prozent wurde im Sommer, wie Sie in Ihrer Anfrage beziehungsweise in der Präambel richtig dargestellt haben, mit Gesundheitskosten erläutert.

Ich darf noch etwas hinzufügen, was vielleicht vielen in Österreich verborgen geblieben ist, was ich aber auch für mitteilenswert halte: Die Statistik Österreich hat die Erhöhung der Gesundheitskosten ausschließlich – und das geht aus der Publikation der Statistik Austria über die Erhöhung der Gesundheitskosten hervor, wer dort nachfragen will, kann das gerne tun – aus Daten des Bundeslandes Wien erhoben. Ich darf Sie daher ersuchen, auch zu berücksichtigen, dass diese Inflationsabgeltung und die Inflationskosten in diesem Bereich der Steigerungen der Gesundheitskosten ausschließlich auf den Daten des Bundeslandes Wien und nicht der anderen acht Bundesländer basieren.

Vielleicht bringen Sie in der Vernetzung der Diskussionen von heute Vormittag und heute Nachmittag Ihren Wiener Freunden endlich einmal bei, dass Solidarität nicht nur verkündet, sondern auch gelebt werden sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.52


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