Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 161

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Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Es wird daher in diesem Sinne vorgegangen.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit "Ja" oder "Nein".

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Kainz und Schriftführer Hagen geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die Stimmabgabe ist beendet.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt.

Demnach entfallen auf den Entschließungsantrag der Bundesräte Marizzi und Genossen 21 "Ja"-Stimmen und 35 "Nein"-Stimmen.

Der Entschließungsantrag der Bundesräte Marizzi und Genossen ist somit abgelehnt. (Bundesrat Konecny: War nicht so schlecht!)

*****

Mit "Ja" stimmten die Bundesräte:

Auer;

Bachner, Boden;

Freiberger;

Gasteiger, Gstöttner;

Haselbach, Mag. Hoscher;

Kainz, Konecny, Kraml;

Marizzi;

Reisenberger;

Schennach, Schicker, Schlaffer;

Thumpser, Todt, Mag. Trunk;

Winter, Würschl.

Mit "Nein" stimmten die Bundesräte:

Aburumieh, Ager, Dr. Aspöck;

Dr. Böhm;

Fasching;

Giesinger, Grander, Ing. Grasberger, Grissemann, Ing. Franz Gruber, Mag. Gudenus;


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