Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 162

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Hagen, Haunschmid, Hensler, Mag. Himmer, Höllerer, Hösele;

Dr. Kanovsky-Wintermann, Keuschnigg, Ing. Klamt, Kneifel, Köberl;

Ledolter, Dr. Liechtenstein, Dipl.-Ing. Lindinger;

Dr. Maier, Dipl.-Ing. Missethon;

Ing. Polleruhs, Pühringer;

Ram;

Saller, Schöls;

Mag. Tusek;

Weilharter, Weiss.

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich möchte im Namen der Beamten dieses Hauses ganz herzlich darum bitten, bei Abstimmungen deutlich zu sprechen. Auch wenn es einem vielleicht schwer fällt, sich einer Parteimeinung anzuschließen, bitte ich darum, diese Meinung trotzdem deutlich kundzumachen. (Heiterkeit bei der SPÖ und den Freiheitlichen. – Beifall bei der SPÖ.)

Weiters liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Maier, Dr. Böhm und Genossen auf Fassung einer Entschließung betreffend die Umsetzung des "Protokolls von Melk" bezüglich des Kernkraftwerks Temelin vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E/179-BR/2001)

Fortsetzung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir nehmen jetzt die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf und setzen mit den Tagesordnungspunkten 7 und 8 fort.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

19.41

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Zurück zum Vertrag von Nizza, oder: von Nizza wieder nach Wien.

Professor Raschauer hat in der "Juristischen Zeitung" vor gut einem Jahr geschrieben, dass das Verhältnis zwischen dem Europäischen Gemeinschaftsrecht und dem nationalen Verfassungsrecht durch "konkurrierende Machtbehauptungen" gekennzeichnet ist, "die sich derzeit in einem Zustand der delikaten Balance befinden". Das hat er im April 2000 geschrieben, und darauf ist es zu beziehen, dass es sich derzeit in einer delikaten Balance befand. Es geht dabei um die Gewichtung nach der integrationsorientierten Sichtweise oder der nationalstaatlichen Sichtweise.


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