Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 160

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, bitte.

19.30

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Meine Damen und Herren! Ich möchte mich für die freundlichen Worte bedanken, die Herr Schennach für mich gefunden hat. Aber lassen Sie mich trotzdem erwähnen, dass das, was uns hier verbindet, sicherlich die Sorge um unser Land, die Sorge um unsere Zukunft und um die Zukunft unserer Kinder ist. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie an Folgendes erinnern.

Ich erinnere mich noch sehr dunkel daran – ich war damals nicht Mitglied des Nationalrates und nicht in der Politik –, wie wir damals Verbindlichkeit dafür eingefordert haben, dass jedes Land seine Energiepolitik selbst bestimmen kann. Sie alle werden sich daran erinnern, es ging darum, was mit dem Atommüll passiert. Dies ist jetzt Bestandteil des Europarechtes und Verfassungsrecht der Europäischen Union.

Lassen Sie mich Ihnen dazu aus dem Euratom-Vertrag vorlesen; darin heißt es: "Unter Verweis darauf, dass die die Europäische Union begründenden Verträge unbeschadet der Regeln für den Binnenmarkt ohne Diskriminierung für alle Mitgliedstaaten gelten, erkennen die Vertragsparteien an, dass die Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft die Entscheidung über die Erzeugung von Kernenergie entsprechend ihren eigenen politischen Ausrichtungen treffen." Und als Nachsatz: "Was die Entsorgung im Kernbrennstoffkreislauf betrifft, so ist jeder Mitgliedstaat für die Festlegung seiner eigenen Politik verantwortlich."

Wir haben das damals getan, um nicht eine Atompolitik aufgezwungen zu bekommen, die wir nicht haben wollten, weil wir uns anders entschieden hatten. Nur möchte ich dazu anregen, dies, bitte, auch in die Bewertung der Arbeitsübereinkommen beziehungsweise in die Bewertung der Arbeit der Verhandler mit der tschechischen Regierung einzubeziehen, weil deren Tätigkeit vor diesem Hintergrund erfolgt ist.

Noch einmal: Der "Melker Prozess" hat Ergebnisse und Konsequenzen mit sich gebracht, die jetzt für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Temelin umgesetzt werden. Das meint Kollege Khol, wenn er sagt: Das Kapitel ist jetzt für die CEZ und für Tschechien geöffnet; es gilt, das umzusetzen.

Die Bedingungen der Nationalrats-Entschließung vom 21. November 2001 sind durch die Ergebnisse von Brüssel erfüllt. Die Aufnahme dieser Verpflichtungen in das Energiekapitel gibt das Startzeichen für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Auf diese Weise ist garantiert, dass jene Maßnahmen gesetzt werden, die auch nach Meinung der österreichischen Experten zur Nachrüstung Temelins erforderlich sind.

Damit hat der "Melker Prozess" einen Standard an Information und eine Verbindlichkeit von Sicherheitsgarantien erreicht, für die es kein vergleichbares Modell in anderen Ländern gibt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

19.33

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Peter Marizzi und Genossen auf Fassung einer Entschließung betreffend Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung durch widersprüchliche Aussagen der Mitglieder der Bundesregierung zu brisanten Themen vor.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.


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