Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 168

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Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen – Bildungsdokumentationsgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf daher auf die Verlesung verzichten.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Dezember 1987, BGBl. Nr. 656, über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich bringe ich den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. – Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Trunk. – Bitte.

20.05

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits vom Berichterstatter formuliert wurde, geht es hier – Punkt eins – zunächst um ganz formale und notwendige Euro-Anpassungen. Bei Punkt zwei handelt es sich doch um ein etwas umfangreicheres Gesetz betreffend die Bildungsdokumentation.

Punkt eins, Euro-Anpassung, wird die sozialdemokratische Fraktion ihre Zustimmung geben. Bei Punkt zwei ist uns das leider nicht möglich, und zwar nicht, weil die grundlegende Konzeption einer solchen Bildungsdokumentation von uns abgelehnt wird, sondern weil die Frau Ministerin und die Regierungsparteien darauf verzichtet haben, mit den Oppositionsparteien in eine grundlegendere Auseinandersetzung zu diesem Thema einzutreten. Außerdem konnte, als diese Vorlage im Nationalrat schon in Verhandlung stand, noch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass in dieser Datenbank der entsprechende Datenschutz in allen Fragen absolut gesichert ist.

Gestern allerdings konnte uns im entsprechenden Ausschuss ein Experte darüber aufklären beziehungsweise informieren, dass die Datenschutzsicherheit in diesem Fall – wie er es formuliert hat – so etwas wie ein Musterbeispiel darstellen soll. Dennoch ist anzumerken, dass man bei aller Datensicherheit nach dem Prinzip "Glauben an den Datenschutz ist gut, Kontrolle ist


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