antwortung auslagern zu wollen, ist ein untauglicher. Die Teilrechtsfähigkeit hätte hier genug an Flexibilität geboten. Und im Unterschied zum Bibliothekenverbund geht es hiebei nicht um eine Serviceeinrichtung, sondern um kulturelles Erbe.
So verfügt etwa die Bayrische Staatsbibliothek über ein jährliches Ankaufsbudget in der Höhe von 9,7 Millionen Euro gegenüber den lächerlichen 0,7 Millionen Euro der Österreichischen Nationalbibliothek, und ein solcher Unterschied lässt sich auch nicht durch Vollrechtsfähigkeit bereinigen. Es mutet geradezu skurril an, wenn als Vorteil der Organisationsreform in den Erläuterungen unter anderem angeführt wird, dass diese Organisationsreform keine Verschlechterungen für das Personal bringe beziehungsweise diese unter weitest gehender Zustimmung der Betroffenen stattfinde. – Das sind eigenartige Gründe für eine Organisationsreform!
Entlarvender ist da schon ein anderer Grund, der als – unter Anführungszeichen – "gestaltbare Budgetbelastungen für den Bund" festgehalten wird. Es wird wohl also letztlich auch die Österreichische Nationalbibliothek dem Fetisch Nulldefizit untergeordnet. Immerhin heißt es in § 15 Abs. 2, dass erhöhte Aufwendungsvergütungen durch den Bund unter Bedachtnahme auf Rationalisierungsmaßnahmen zu sehen sind. Allerdings sucht man im Gesetz vergeblich danach, welche Maßnahmen damit gemeint sind, welche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden, welcher Umfang ins Auge zu fassen ist und wie ein derartiger unverblümter Einfluss auf die Geschäftsführung mit dem angeblich so flexiblen Konzept der Vollrechtsfähigkeit in Einklang zu bringen ist.
Rechnungshofpräsident Fiedler meinte – in diesem Fall zu Recht –, dass die Zweckmäßigkeit von Ausgliederungen von Fall zu Fall überprüft werden müsse. – Wir haben dies – zumindest für uns – getan und werden daher der Bibliothekenverbund Gesellschaft mit beschränkter Haftung zustimmen, nicht jedoch der Vollrechtsfähigkeit der Nationalbibliothek. (Beifall bei der SPÖ.)
20.54
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Die Frau Bundesministerin hat sich als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.22.54
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer:
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst zur Nationalbibliothek: Die Nationalbibliothek wird in eine wissenschaftliche Anstalt umgewandelt. Das heißt, sie ist nicht mehr in der starren Budgetierung des Bundes enthalten. Sie erhält ein zugesichertes Budget. Und ich bitte Sie wirklich, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Basisabgeltung in der Höhe von 283 Millionen hoch ist und dass wir diese Basisabgeltung gegenüber dem ursprünglichen Budget um 53 Millionen erhöht haben – in diesen 283 Millionen sind also die zusätzlichen 53 Millionen enthalten! –, damit die Umstellungen bewältigt und zusätzliche Initiativen gesetzt werden können.Meine Damen und Herren! Der Vorredner hat gesagt, dass die Nationalbibliothek kulturelles Erbe ist. – Selbstverständlich ist sie kulturelles Erbe, aber sie ist auch eine Serviceeinrichtung für jene Menschen, welche die Bibliothek benutzen wollen.
Es wird dabei überhaupt keinem Fetisch nachgelaufen, sondern wir wollen keine neuen Schulden machen! Trotzdem ermöglichen wir es, dass die Nationalbibliothek um 53 Millionen Schilling mehr bekommt, und das ist ein guter Weg, den die Regierung geht. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
Ich verstehe nicht, warum das als negatives Argument hingestellt wird, dass die Betroffenen einverstanden sind, dass wir für das Personal beste Bedingungen geschaffen haben. Wir arbeiten mit den Menschen, mit unseren Angestellten, denn wir sind für diese Menschen verantwortlich und wollen ihnen beste Bedingungen geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
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