Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 210

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schließlich des Gemeindebundes und Städtebundes nach harten Verhandlungen freiwillig unterschrieben wurde. Am meisten tragen die Länder dazu bei, dass dieser Stabilitätspakt zu Stande gekommen ist, weil sich diese zu einem Überschuss von 0,75 Prozent des Bruttosozialproduktes – das sind 23 Milliarden Schilling – und zu einer Sonderzuweisung in der Höhe von weiteren 3 Milliarden verpflichtet haben. Gemeinsam ist es Bund und Ländern letztlich auch gelungen, zu einem Verwaltungsreformpaket von weiteren 3,5 Milliarden Schilling zu kommen, also zu einem Bruttoergebnis von nahezu 1 Milliarde.

Auch die Gemeinden haben etwas beigetragen. Die Gemeinden konnten nach dem alten Finanzausgleich ein Defizit in der Höhe von minus 0,1 Prozent machen. Nach dieser neuen Regelung müssen die Gemeinden jetzt einen ausgeglichenen Haushalt führen. Sie zahlen also nichts ein. Die Länder müssen einzahlen, aber die Gemeinden müssen nichts einzahlen. Das ist richtig zu stellen.

Ich gebe zu, dass in der Steiermark auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung Probleme entstehen. Diesbezüglich muss man sich bei der Gemeindefinanzierung über einen internen Finanzausgleich bei den Gemeinden den Kopf zerbrechen, denn es gibt rund um die Ballungsräume nun einmal das Problem der Speckbäuche, dass eine Lagerente bezogen wird, wie das zum Beispiel auch in Vösendorf bei Wien der Fall ist. Dort wohnen die Wiener, die ihren ganzen Lebensinhalt in Wien haben, deren Kinder in Wien zur Schule gehen, die dort arbeiten, die öffentliche Verkehrsmittel beanspruchen, jedoch die Wohngemeinde hat die entsprechenden Einnahmen. Dieses Problem muss man angehen. Das ist bei vielen Städten der Fall. Man muss sich die Struktur genau anschauen. Das ist ein Problem für sich bei der Gemeindefinanzierung.

Ich möchte weiters sagen: Wir werden das Schicksal der Gemeinden, die uns selbstverständlich wichtig sind, weiter im Beobachtungsfeld haben, und wir werden auch helfen. Wir sind mit dem Gemeindebund jetzt im Gespräch, dass die Prüfung der kommunalen Steuern von den Finanzämtern durchgeführt wird. Dafür sind in ganz Österreich ungefähr 60 bis 80 Gemeindeprüfer zuständig. Das würde vor allem für die Wirtschaft eine Erleichterung bringen. Derzeit ist es so, dass erst 200 Lohnsteuerprüfer die Lohnbuchhaltungen der Unternehmungen prüfen und dann 250 Sozialversicherungsprüfer wiederum dieselben Unterlagen prüfen. Dann kommen noch 60 bis 80 Kommunalsteuerprüfer in die Unternehmungen, und alle prüfen unabhängig voneinander nach etwas unterschiedlichen Regelungen. Wir bieten den Gemeinden nun an, dass wir diese Prüfung übernehmen und dann die Prüfungsergebnisse übermitteln. Der Einhebungsdienst verbleibt im Sinn der freien Gemeinde weiterhin bei den Gemeinden, und wir verlangen nichts dafür. Wir bieten lediglich einen Gratisservice an. – So kam es etwa auch durch den Vorwegabzug der Umsatzsteuer bei der Getränkesteuer praktisch zu einem Getränkesteuerersatz, und es ist dies eine befriedigende Lösung.

Das Schicksal der Gemeinden ist uns also nicht gleichgültig und wird uns auch in Zukunft nicht gleichgültig sein. Allerdings wird im Rahmen der Gemeinden und Städte auch intern noch viel über zukünftige Finanzierungslösungen zu sprechen sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.09

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Verstärkung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2001).


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