Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 211

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Burgenland aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich (778 und 856/NR sowie 6514/BR der Beilagen)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Straßenbenützungsabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz 1958 und der Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2001, AbgÄG 2001) (827 und 859/NR sowie 6515/BR der Beilagen)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie Verkehrsteuern geändert wird (860/NR sowie 6516/BR der Beilagen)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz und das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert werden (775 und 861/NR sowie 6517/BR der Beilagen)

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer geändert werden (782 und 862/NR sowie 6518/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.


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