Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 233

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kommen. Wie ich schon gesagt habe: Die Wohnrechtsnovelle des Jahres 2000 brachte große Fortschritte für uns alle, und die Wohnrechtsnovelle des Jahres 2002 ist die Fortsetzung dieser Novelle mit folgenden Schwerpunkten:

Im Bereich des Erwerbs von Wohnungen durch Mieter werden Rechtsunsicherheiten beseitigt und der Erwerb erleichtert. Die Verkürzung der Reinvestitionsfrist für das Reservekapital wird von fünf auf drei Jahre gesenkt und soll die gemeinnützigen Bauvereinigungen zu Bau- und Sanierungsarbeiten animieren. Im Gegensatz zu dir, lieber Herr Kollege Hoscher, bin ich der Meinung, dass diese Maßnahme eine absolut positive Maßnahme ist, zumal diese, wie du wissen solltest, dem Genossenschaftsgedanken und dem Grundgedanken der gemeinnützigen Bauvereinigungen entspricht. Aber vielleicht hat man das bei der SPÖ schon verlernt, dass die Wohnbaugenossenschaften eigentlich bauen und nicht Kapital horten sollten! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Diese Verkürzung bringt auch notwendige Impulse für die Bauwirtschaft, und es ist auch ein Wunsch der SPÖ und vor allem auch des ÖGB, dass in die Bauwirtschaft investiert wird, dass die Bauwirtschaft gestärkt wird, und auch diesem Wunsch wird damit entsprochen. Daher verstehe ich nicht, warum du das so negativ siehst! (Bundesrat Mag. Hoscher: Du hättest zuhören müssen!)

Es wird mit dieser Novelle auch ermöglicht, Kapital aus Anleiheerlösen in Sanierungsmaßnahmen zu investieren. Das ist eine Notwendigkeit, da die meisten Bauten, die nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden, gerade jetzt sanierungsbedürftig sind. – Alles in allem ist diese Wohnrechtsnovelle für uns ein richtiger Schritt im Interesse der Mieter und sollte deswegen auch eure Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Bundesrates Thumpser. )

0.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Staatssekretärin. – Bitte

0.36

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage nur zwei kurze Sätze dazu.

Ich möchte noch einmal herausstreichen, dass zusätzliches Investitionskapital zwischen 6 und 9 Milliarden durch diesen Initiativantrag und diese Novelle möglich geworden ist.

Außerdem möchte ich festhalten, dass es keine Schlechterstellung für die Mieter gibt, sondern ganz im Gegenteil: Kaufwillige Mieter haben erstmals ein transparentes System zur Verfügung, um auch nachträglich noch Wohnungseigentum zu begründen. Und das ist, so glaube ich, legitim. Es wurde heute schon angesprochen, dass es legitim sein soll, Eigentum zu erwerben. (Bundesrat Thumpser:  Wie viel Prozent sind es denn bei den BUWOG-Wohnungen?) Man muss endlich einmal davon abgehen, dass Eigentumserwerb in diesem Staat etwas Verpöntes sein soll. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Wir wollen hiemit gerade auch langjährigen Mietern ermöglichen, dass sie Eigentum erwerben können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

0.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.


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