Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 251

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Anna Höllerer. Ich erteile ihr das Wort.

1.50

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die 59. Novelle zum ASVG und die Novellierung der analogen Gesetze bedeuten eine besonders gute Modernisierung des österreichischen Sozialsystems.

Erlauben Sie mir, zuerst einmal darauf hinzuweisen, dass in der 25. Novelle zum BSVG gemäß dem Koalitionsübereinkommen eine Senkung des fiktiven Ausgedinges bei der Berechnung der Ausgleichszulage vorgenommen wurde, und zwar genau um einen Prozentpunkt auf mittlerweile 27 Prozent des jeweiligen Richtsatzes. Das bedeutet für alle Bäuerinnen und Bauern, die eine besonders niedrige Pension haben, einen gewissen Zusatz, der in diesem Fall wirklich notwendig ist. Genauso war es auch versprochen.

Die Zusammenführung der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Angestellten zu einer einheitlichen Anstalt für unselbständig Erwerbstätige, die ab 1. Jänner 2003 stattfinden wird, ist ein Schritt, der wieder etwas zur Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten beiträgt. Das ist genau das, was Sie, meine Damen und Herren der sozialdemokratischen Fraktion, über Jahre versucht haben. Damit wird das noch ein bisschen besser fundiert und einzementiert. Das ist also ein positiver Schritt, den Sie durchaus auch so bewerten können.

Versichertennähe und serviceorientierte Betreuung sind, wie Sie wissen, weiterhin gegeben, da es ja auch zukünftig Einrichtungen von Landesstellen für die neue Pensionsversicherungsanstalt geben wird.

Zu Ihrem Anliegen bezüglich der Ausstattung der Chipkarte mit den Notfallsdaten auf freiwilliger Basis, die bereits 1999 beschlossen wurde, möchte ich sagen, dass das tatsächlich eine Art von Gesundheitsversicherung für manche Versicherte bedeuten kann, die eben auf Grund einer besonders schwierigen Krankheitssituation oder als Allergiker im Notfall auf kompetente und schnellste Hilfe und auch darauf angewiesen sind, dass die optimalsten Daten zur Verfügung stehen.

Ich habe hier ein Schreiben, in dem Ihr Kollege Sallmutter sagt: "Die Schreckgespenster vom totalitären Überwachungsstaat und dem gläsernen Patienten sind schlichtweg lächerlich. Datenmissbräuche werden durch die geschickte Konzeption des Systems ausgeschlossen."  – Und genau das ist auch passiert.

Diese hochsensiblen Daten – und das sind sie wirklich –, die auf dieser Karte gespeichert werden können – das ist immer wieder zu betonen: auf freiwilliger Basis gespeichert werden können –, dürfen nur für medizinische Zwecke abgelesen werden. Eine missbräuchliche Verwendung ist nach § 52 des Datenschutzgesetzes strafbar.

Diese Daten können, sobald sie der Versicherte nicht mehr auf seinem Datenträger haben will, auch wieder gelöscht werden. Es ist also auch möglich, diese Daten zu löschen, sodass wirklich niemand Einblick nehmen kann. Es ist so, dass diese sensiblen Daten, wenn es der Versicherte nicht will, auch tatsächlich nicht auf dieser Chipkarte gespeichert werden müssen.

Zu Ihrer Anmerkung, dass es zukünftig keine Chipkartengebühr geben soll: Sie alle wissen, dass ein gutes Gesundheitssystem etwas kosten muss und auch etwas kosten darf, und es die prekäre Situation unserer Krankenversicherungsträger letztendlich unumgänglich macht, dass auch in Zukunft eine Abgeltung, wenn man zum Arzt geht, stattfinden muss, egal, wie sie dann immer aussehen mag. Selbstverständlich darf man darüber diskutieren, welchen Weg man da in Zukunft einschlagen soll, aber die 600 Millionen Schilling, die bisher eingebracht wurden, müssen auch in Zukunft wieder zur Verfügung stehen.

Wenn Sie darauf zu sprechen kommen, dass es zukünftig auch eine Zusammenlegung der gewerblichen und der bäuerlichen Sozialversicherungsanstalten geben soll, dann muss ich Sie


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